Obwohl die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten neben der Polizei auch zum Teil (im ruhenden Verkehr) inzwischen in die Zuständigkeit der bezirklichen Ordnungsämter fällt, werden bei der Bußgeldstelle der Berliner Polizei ( ZSE V B) nach wie vor die entsprechenden Verwarnungsgeld- und Bußgeldverfahren sowie die Gebührenverfahren nach Kfz-Umsetzungen ("Abschleppen") bearbeitet.
Sollten Sie in einem dieser Verfahren bereits Betroffener sein, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter unter der in unserem Anhörschreiben bzw. Bescheid angegebenen Telefonnummer.
Schriftliche Äußerungen in der Sache können Sie auch unter Angabe des Aktenzeichens an die E-Mail-Adresse bussgeldstelle@bowi.verwalt-berlin.de senden. Wegen der noch fehlenden elektronischen Signatur kann ein Rechtsbehelf (z.B. Einspruch) per E-Mail nicht wirksam eingelegt werden.
Wenn Sie das Schreiben verlegt oder Fragen allgemeiner Art haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere
Hotline (030) 4664 - 995150
Bei Überlastung der Leitung und außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Es wird gern zurückgerufen.
Seit dem 18. Januar 2013 haben Sie im Falle einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit auch die Möglichkeit sich auf dem Onlineportal der Bußgeldstelle
online zum Tatvorwurf zu äußern. Ein Zugang auf dieses Portal ist nur in Verbindung mit einer begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit möglich.
Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
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