!!! NEU !!! Führerscheinpflicht bei Sportbooten (Anhebung der PS-Grenze von 5 auf 15 PS) !!! NEU !!!
Bundesweit und in Berlin ist auf Binnenwasserstraßen eine Fahrerlaubnis für das Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 kW beträgt, erforderlich.
Die Bundesregierung hat vor, die PS-Grenze für die Führerscheinpflicht bei Sportbooten von 5 (3,68 kW) auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben.
Die neue Verordnung soll im Eilverfahren noch bis zum Sommer 2012 in Kraft gesetzt werden.
Bis auf Weiteres gilt weiterhin die 5 PS-Regelung!
Verkehrsregelung mit Funkabsprachen und temporäre Sperrungen auf der Spree-Oder-Wasserstraße
Ab dem 06.04.2012 wird bis auf Weiteres die Spree-Oder-Wasserstraße bei StromKm 17.8 (Schleuse Mühlendamm) bis einschließlich StromKm 12.01 (Lessingbrücke) täglich in der Zeit von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr für Sport- und Kleinfahrzeuge ohne betriebsbereite UKW-Sprechfunkanlage gesperrt.
Zusätzliche Liege- Warteplätze sind nicht vorhanden.
Aktion „Gravierend mehr Sicherheit“
Mit geringem Aufwand können Sie sowohl Ihr Boot und den Außenbordmotor als auch andere nautische Ausrüstung zu einem individuellen Gegenstand machen, der bei Dieben nicht mehr so beliebt ist.
Die Wasserschutzpolizei graviert die Individualnummer Ihres Motors oder Ausrüstungsgegenstandes dauerhaft ein und Sie bekommen einen Bootspass für Ihre Unterlagen.
Zusätzlich erhalten Sie für die gravierten Teile einen wasserfesten Aufkleber.
Diese Aktion ist kostenlos, Daten werden von uns nicht gespeichert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (030) 4664 983011 / 12 / 13/ 14.
Aktuelle Verkehrsinformationen über Sperrungen und Behinderungen der Schifffahrt sowohl im Bereich der WSP Berlin als auch auf den übrigen bundesdeutschen Wasserstraßen erhalten Sie auf der Internetseite der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
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