
Fahrrad fahren ist für Groß und Klein etwas ganz besonderes. Es verbindet Sport, Gesundheit und Zweckmäßigkeit und schont zugleich die Umwelt.
Die zunehmende Zahl der Radfahrer, die morgens und abends während des Berufsverkehrs in unserer Stadt unterwegs sind, belegt den Trend zum Radfahren.
Diese an sich für Gesundheit und Umwelt zu begrüßende Abkehr von liebgewordenen Gewohnheiten, auch kürzeste Entfernungen mit dem Auto zurückzulegen, führt allerdings auch zu einer ansteigenden Anzahl von verunglückten Radfahrern im Straßenverkehr.
Aufklärung über die Gefahren im Straßenverkehr für Radfahrer ist daher immer ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen und bleibt auch eine wesentliche Aufgabe der Polizei. Hierbei arbeitet die Berliner Polizei sehr eng mit den verschiedenen Verwaltungen der Länder und des Bundes, aber auch mit vielen anderen Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit zusammen.
An dem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
in der Arbeitsgemeinschaft „FahrRat“ entwickelten Senatsbeschluss zur Radverkehrsstrategie hat die Polizei maßgeblich mitgewirkt und begrüßt die dort festgelegten Ziele zur Förderung eines sicheren Radverkehr auf unseren Straßen.
Köpfchen, Köpfchen!
Radfahrer nehmen ungeschützter als Autofahrer am Straßenverkehr teil und erleiden bei einem Unfall oftmals erhebliche (Kopf-) Verletzungen:
Deshalb Schutzhelm tragen!
Nicht alles auf sich nehmen!
Eine weitere Person auf dem Gepäckträger, dem Querholm oder dem Lenker mitzunehmen, ist ein großes Unfallrisiko: Der Bremsweg verlängert sich erheblich und das Lenkverhalten wird verschlechtert.
Schutzräume für Fußgänger beachten! Kluge Radfahrer vermeiden Fußgängerängste
Nur Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr
müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr
dürfen mit Fahrrädern Gehwege befahren. Dabei ist jedoch auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen! Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Nicht ausgeschilderte Radwege müssen nicht, können aber benutzt werden
Nicht ausgeschilderte Radwege müssen nicht benutzt werden. Wer sich dort aber sicherer fühlt, darf sie auch weiterhin benutzen. Einerseits kann man sich dadurch der Enge und dem schnellen Überholverkehr auf der Fahrbahn entziehen, andererseits könnte man jedoch in die Gefahr geraten, an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückseinfahrten von abbiegenden Fahrzeugführen übersehen zu werden.
Sonderregelungen sind keine Einbahnstraßen!
Zur Förderung des Radverkehrs dürfen nur in geprüften Einzelfällen Einbahnstraßen von Radfahrern in entgegengesetzter Fahrtrichtung benutzt werden.
Achtung Unfallgefahr: Viele Autofahrer haben sich noch nicht auf diese Verkehrsregelung eingestellt.
Weitere Informationen zum Thema
Zur vorgeschriebenen Ausstattung gehören:
- Mindestens je zwei gelbe Speichenrückstrahler für Vorder- und Hinterrad oder weiße retroreflektierende Streifen an den Rädern.
- Eine Vorderrad- und Hinterradbremse.
- Eine fest installierte elektrische Beleuchtung, die mit einem Dynamo verbunden ist und die nach vorn weißes und nach hinten rotes Licht abstrahlt - in die Beleuchtungskörper können die zusätzlich erforderlichen Reflektoren integriert werden. Ausnahme: Für Rennräder bis 11 kg gilt: Anstelle der Lichtmaschine genügt eine Batterie. Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht fest montiert zu sein, sind aber mitzuführen.
- Eine helltönende Klingel, keine Radlaufglocke.
- Ein nach vorn gerichteter weißer und ein nach hinten gerichteter roter Reflektor, die mit der elektrischen Beleuchtung kombiniert werden können.
- Ein großflächiger roter Z-Rückstrahler.
- Pedale, die nach vorn und hinten mit gelben Reflektoren versehen sind.
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