Fußgänger sind für Kraftfahrzeugführer erst erkennbar, wenn sie durch die Straßenbeleuchtung oder von Autoscheinwerfern direkt angestrahlt werden.
Deshalb möchten wir Sie an dieser Stelle daran erinnern, dass selbst wenn man als Fußgänger das Auto sieht, es nicht gleichzeitig bedeutet, dass der Kraftfahrzeugführer Sie als Fußgänger ebenfalls wahrnimmt.
Vergessen darf man in diesem Zusammenhang nicht, dass auch Kraftfahrer in der Dunkelheit nicht 100% ihrer normalen Sehschärfe erreichen. Die sogenannte Kontrastsehschärfe beträgt bei Dämmerung oder Dunkelheit nur 20 bis 30% der Tagessehschärfe. Wie gut die Sichtbarkeit von Fußgängern tatsächlich ist, hängt von der Reflexion ihrer Kleidung ab. Erwartungsgemäß schneiden schwarze Kleidungsstücke besonders schlecht ab. Erst bei einer verbleibenden Entfernung von 20 Metern können Autofahrer den Fußgänger erkennen. Deutlich bessere Chancen gut gesehen zu werden erreicht der Fußgänger mit Reflektionsstreifen an der Kleidung, da diese bereits in einer Entfernung von ca. 160 Metern sichtbar sind. Hilfreich für die bessere Erkennbarkeit können ebenfalls eine helle Handtasche, eine in der Hand getragene helle Zeitschrift oder ein weißer Gehstock sein.
Fahrzeugscheinwerfer strahlen aufgrund ihrer Bauart/Einstellung auf die Fahrbahnoberfläche und erfassen somit von Fußgängern somit zuerst die unteren Körperteile. Deshalb ist es besonders für Erwachsene wichtig, helle Kleidung, reflektierende Gürtel oder andere reflektierende Teile (Klettbänder o.ä.) auch in diesen Körperbereichen zu tragen.
Ein besonderes Augenmerk bezüglich der Verkehrssicherheit sollten Eltern stets beim Kleiderkauf ihrer Kinder haben. Hier werden Kleidungsstücke und Schultaschen mit eingearbeiteten rückstrahlenden Materialien empfohlen. Die Fahrräder der Kinder sollten nicht vergessen werden. Ein verkehrssicheres Fahrrad muss nach allen Seiten hin strahlen. Alle vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen müssen angebracht und funktionsfähig sein.
Leider passen nicht alle Kraftfahrzeugführer ihre Fahrweise der Witterung an und fahren angemessen, so dass sie innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten könnten. Radfahrer und Fußgänger sollten aufmerksam auf die verlängerten Bremswege und die eingeschränkte Sicht der Fahrzeuglenker achten, mit Fahrfehlern anderer rechnen und im Zweifelsfall lieber nicht auf ihr Recht bestehen. Darüber hinaus kann es bei erhöhter Blendempfindung des Kraftfahrzeugführers zu einer regelrechten "Blindfahrt" kommen, wenn Scheinwerfer entgegenkommender Fahrzeuge blenden. Sehr oft kann eine erhöhte Blendempfindung oder eine übermäßig verminderte Dämmerungssehleistung nicht behoben bzw. ausgeglichen werden. Dann sollte nach Möglichkeit auf Nachtfahrten verzichtet werden. Bei übermäßiger Blendempfindung sollte umgehend der Augenarzt um Rat gefragt werden.



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