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Wissenswertes zum Straßenverkehr

Vorsicht Toter Winkel

- Gefahr -

Was ist der Tote Winkel?

Mit Beginn des Frühlings wird unter Mithilfe der Verkehrssicherheitsberater, insbesondere in Schulen die Problematik des Toten Winkels besprochen. Doch was muss unter dem Begriff des Toten Winkels verstanden werden?

Als Toter Winkel wird im Straßenverkehr der von Fahrzeugführern innerhalb geschlossener Fahrzeuge trotz Rückspiegel nicht einsehbare Bereich seitlich, vor und hinter dem Fahrzeug bezeichnet. Dieser Bereich ist bei verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlich groß und nicht vollständig zu vermeiden.

Lastwagenfahrer haben meist keine Möglichkeit mit bloßem Auge zu beobachten, was sich unmittelbar vor und neben ihrem Fahrzeug ereignet. Hinzukommt die erhöhte Fahrerposition, die die Sicht des Kraftfahrers zusätzlich einschränkt.
Der tote Winkel verhindert oder vermindert eine adäquate Reaktion des Fahrers auf das Verkehrsgeschehen. Besonders deutlich wird dies an Radwegen rechts neben der Fahrbahn in Verbindung mit abbiegenden Lkw. Fast immer geben die Fahrer bei einem Unfall an, den Radfahrer wegen des Toten Winkels nicht gesehen zu haben.

Das Europäische Parlament hat die Richtlinie zur EU-weiten Nachrüstung älterer Lkw mit Zusatzspiegeln verabschiedet. Nach der neuen EU-Richtlinie müssen Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht, die nach dem 1. Januar 2000 zugelassen wurden, auf der Beifahrerseite mit Weitwinkel- oder Nahbereichsspiegeln ausgestattet werden. Seit dem 26. Januar 2007 sind neu zugelassene Lkw mit Zusatzspiegeln ausgerüstet. Damit soll das Sichtfeld der Fahrer erweitert und Verkehrsunfälle von Lkw mit Radfahrern, Motorrädern und Fußgängern verhindert werden. Durch die Verringerung des gefährlichen Toten Winkels können auf den Straßen der EU laut Unfallstatistik jährlich etwa 400 Menschenleben gerettet werden.

Unfalllage im Land Berlin

Im Jahr 2009 verunglückten in Berlin insgesamt 787 Personen durch rechtsabbiegende Fahrzeuge. Darunter waren 547 Radfahrer und 89 Fußgänger. Unter den 547 verunglückten Radfahrern mussten 3 tödliche Verkehrsunfälle beim Rechtsabbiegen beklagt werden.

Zahl der Verunglückten aufgrund rechtsabbiegender Fahrzeuge von 2006 – 2009

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(Zahl der Verunglückten aufgrund rechtsabbiegender Fahrzeuge von 2006 – 2009, 81967 KB)



Die Beteiligung der Kinder am Verkehrsunfallgeschehen in Bezug auf den Toten Winkel ist im Jahr 2009 rückläufig. Verunglückten im Jahr 2008 noch 36 Kinder als Radfahrer oder Fußgänger aufgrund rechtsabbiegender Fahrzeuge, so waren es 34 Kinder im Jahr 2009. Kinder können oftmals die Gefahren von rechtsabbiegenden Fahrzeugen aufgrund der noch nicht voll entwickelten optischen und akustischen Wahrnehmungsfähigkeit nicht richtig einschätzen.

Aus diesem Grund wird alljährlich unter Federführung der Schulverwaltung die Verkehrserziehungswoche Toter Winkel durchgeführt. Während dieser Aktionswoche sollen Berliner Schüler handlungsorientiert und praxisnah über den Toten Winkel aufgeklärt werden.

Als Mitglied der Aktionsgemeinschaft „Verkehrssicherheit für Schulkinder“ unterstützt die Berliner Polizei diese Aktion tatkräftig.

Darüber hinaus hat die Berliner Polizei ein „10-Punkte-Fahrrad-Schutzprogramm“ zur Bekämpfung von Unfällen zwischen Kraftfahrzeugen und Radfahrern entwickelt, welches mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt worden ist.

10 - Punkte - Programm zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Um den Radverkehr auf stark befahrenen Verkehrsstraßen, Kreuzungen und Einmündungen sicherer zu machen, wird das gemeinsame 10 - Punkte - Programm schrittweise umgesetzt:

  • Grünvorlauf für Radfahrer an Verkehrsampeln
  • Gelbes Blinklicht für den LKA-Verkehr auf stark befahrenen LKW-Routen, um auf querende Radfahrer aufmerksam zu machen
  • Gestaffelte Haltlinien sowie
  • Radfahrerschleusen, aufgeweitete Aufstell- und Abbiegestreifen für Fahrradfahrer, um die Möglichkeit zu geben, sich gut sichtbar vor dem Kfz-Verkehr aufzustellen
  • Breitstrichmarkierungen zur besseren Kenntlichmachung von Fahrradübergängen (Furten).
  • Halteverbot an Kreuzungen, um die Sicht auf den querenden Fahrradverkehr zu ermöglichen
  • Markierung von Radfahr- oder Angebotsstreifen
  • Schließen von Lücken im Radverkehrsnetz und Ausschilderung von Fahrradrouten
  • Ausrüstung von LKWs mit Unterfahrschutz sowie gegebenfalls mit Spezialspiegeln und Videokameras zur Ausschaltung des Toten Winkels
  • Verstärkte Sicherheitsberatung und Verkehrsüberwachung

Auch wenn die Hauptverantwortung des gefährdungsfreien Abbiegens rechtlich eindeutig ist, so bedarf es nach dem „Grundsatz der doppelten Sicherung“ stets auch der Aufmerksamkeit des Geradeausfahrenden. Sowohl der Abbiegende als auch der Geradeausfahrende können zur Vermeidung von Verkehrsunfällen beitragen, indem sie durch Blickkontakt eine wechselseitige Wahrnehmung signalisieren und sich im Zweifelsfall defensiv verhalten.

Im Rahmen der Aktion Toter Winkel sind insbesondere Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und alle anderen, die Einfluss auf Kinder haben, aufgerufen, auf die beschriebene Gefährdungssituation möglichst anschaulich hinzuweisen.

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