Nach § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG
) hat jede öffentliche Stelle ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.
Daher wird anliegend der Aktenplan des Polizeipräsidenten in Berlin veröffentlicht.
Für alle nach dem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner IFG. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach §§ 5 ff. Berliner IFG entgegenstehen.
Die zuständige Stelle für Angelegenheiten der Informationsfreiheit beim Polizeipräsidenten ist wie folgt zu erreichen:
Der Polizeipräsident in Berlin
Behördliche Datenschutzbeauftragte
PPr Stab 6 (V)
Frau Dr. Sawall
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
Tel.: (030) 4664 - 906010
Fax: (030) 4664 - 906099
Der Polizeipräsident in Berlin
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Platz der Luftbrücke 6
12101 Berlin
Stadtplan
Tel.: (030) 4664-906010
Fax: (030) 4664-906099
Fahrverbindungen
Bus-Haltestellen:
Platz der Luftbrücke (Berlin):
104
Platz der Luftbrücke (Berlin) (U):
104, 248, N42, N6
Kaiserkorso (Berlin):
248
U-Bahnhöfe:
Platz der Luftbrücke (Berlin) (U):
U6