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Die Polizei warnt vor einem aktuellen Betrugsphänomen, bei dem die Opfer viel Geld verlieren und sich gleichzeitig strafbar machen: Die Teilnahme an so genannten Schenkkreisen.
Was steckt dahinter? Ähnlich wie bei „Kaffeefahrten“ werden von den Initiatoren und Veranstaltern von Schenkkreisen große Säle in Restaurants oder ähnlichen Lokalitäten angemietet. Geschultes Personal führt den Anwesenden immer wieder vor Augen, dass man für einen Einsatz – hier beispielsweise 5.000 Euro - später einmal 40.000 Euro geschenkt bekommen könne. Dazu müssten lediglich zwei Freunde oder Bekannte gefunden werden, die ebenfalls bereit sind, zu investieren. Dabei wird immer wieder betont, dass alles legal sei. Im Ergebnis ist man aber sein Geld los und wird wegen der Strafbarkeit (§ 16 Absatz 2 UWG) noch mit den Ermittlungsbehörden konfrontiert.
Eine genaue Beschreibung, wie die Mitspieler um ihr Geld gebracht werden, befindet sich hier. Dazu gibt es auch einen Link zu einem Flyer in deutscher und türkischer Sprache, in dem die Masche und die Folgen beschrieben werden.
Ferner ist ein anonymisiertes Urteil des Amtsgerichts Tiergarten – rechtskräftig seit dem 26.08.2011, als Anlage beigefügt, aus dem beispielhaft die drohenden Rechtsfolgen ersichtlich werden.
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