Im Zusammenhang mit Gewinnversprechen, die über sämtliche Medien verbreitet werden, häufen sich seit einigen Monaten Anzeigen beim Landeskriminalamt Berlin und Anfragen bei der Bundesnotarkammer.
Ursache sind Anrufe oder Anschreiben mit der Überschrift „Herzlichen Glückwunsch – Sie haben ein Auto gewonnen“, worauf vor allem ältere Menschen erfreut reagieren und sich auf Forderungen der Betrüger einlassen. Auch E-Mail-Anschriften und Fax-Anschlüsse werden von den skrupellosen Tätern genutzt, um mit verlockenden Gewinnen Köder auszulegen und hohe Geldbeträge einzustreichen.
Folgende Variante wird aktuell am häufigsten genutzt:
Es erfolgen Anrufe von freundlichen Mitarbeitern einer – in Wahrheit nicht existierenden - Kanzlei eines Notars. Im Display der Geschädigten erscheint eine Rufnummer mit Berliner Vorwahl oder es wird eine entsprechende Rufnummer mit Berliner Vorwahl (030) genannt. Dabei suggerieren die Täter den Gewinn eines hochpreisigen PKW (z. B. der Marken Audi A5, BMW, Mercedes), der sich in der Türkei befinde, oder es wird ein entsprechender Gegenwert in bar in Aussicht gestellt.
Zum Erhalt des Gewinns verlangen sie die Überweisung von Bargeld (meist zwischen 600,- und 1000,- Euro) über einen Finanzdienstleister in die Türkei. Hierbei soll es sich dann um Gebühren für Überführung, für Versicherung oder aber für einen türkischen Rechtsanwalt handeln. Überprüfen die angeblichen Gewinner die genannte oder abgelesene Rufnummer durch Rückruf, erhalten sie tatsächlich eine Verbindung und es meldet sich der vermeintliche Notar oder Rechtsanwalt. Viele ältere Menschen verlieren so jeden anfänglichen Zweifel und kommen der Aufforderung zur Bezahlung gern nach, um sich den Gewinn zu sichern.
Unbekannt ist vielen, dass es technisch kein Problem ist, eine Telefonverbindung mit allen deutschen Vorwahlziffern so einzurichten, dass der Anruf zu einem Callcenter in der Türkei führt.
Ergebnis: Das Geld wird ins Ausland überwiesen und der Gewinn kommt nie an.
Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gestalten sich im Rahmen der internationalen Rechtshilfe immer aufwändig und zeitintensiv. Die Rückerlangung der Geldbeträge ist sehr unwahrscheinlich.
Die Polizei Berlin und die Bundesnotarkammer empfehlen daher:
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