Wenn Sie in Not oder Gefahr sind, dann wählen Sie den kostenfreien polizeilichen Notruf 110.
Sonstige, nicht eilbedürftige Anfragen an die Berliner Polizei können Sie rund um die Uhr entweder online schriftlich über die Internetwache oder telefonisch unter (030) 4664 - 4664 (Bürgertelefon) an uns richten.
Was ist bei einem Notruf wichtig?
- Was ist passiert? Ereignis, Verletzte, besondere Gefahren
- Wo ist etwas passiert? Notfallort
- Wer meldet? Name, Standort, telefonische Erreichbarkeit
- Formulieren Sie Ihr Anliegen möglichst kurz und knapp.
- Gehen Sie so ruhig wie möglich auf unsere Fragen ein.
- Warten Sie nach der Meldung das Eintreffen der Polizei ab.
Übrigens: Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar und kann strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Weitere wichtige Telefonnummern für sonstige Notfälle finden Sie unter
Notdienste.
Notfall-Fax für Sprech- und Hörgeschädigte
Sprech- und hörgeschädigte Menschen können sich auch schriftlich per Fax an die Notruf-Nummer 110 wenden. Ein Formular des
Gehörlosenverbandes Berlin e.V.
, in dem die jeweils im Einzelfall benötigte Hilfe angekreuzt werden kann, bieten wir hier zum Download an:
Notfallfax-Vordruck für Sprech- und Hörgeschädigte laden »
(Notruffax, 345794 KB)
Das ausgefüllte Formular kann im Notfall an die Polizei unter 110 oder an die
Feuerwehr
unter 112 gefaxt werden.
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Der Nachdruck von Pressemitteilungen ist mit Quellenangabe gestattet.