LKA KTI 31 - Waffen / Munition / Ballistik

Waffen

Das Tätigkeitsfeld umfasst die Untersuchung von tragbaren Waffen, insbesondere von Schusswaffen, ihnen gleichgestellten Gegenständen, Hieb- und Stoßwaffen, Waffenteilen, Waffenzubehör sowie Munition, Munitionsteilen (Hülsen, Geschosse) und ballistische Untersuchungen. Die Sachverständigen stellen die allgemeine und spezielle Funktionsfähigkeit sowie die Leistung und die Wirkung von Schusswaffen einschließlich ihrer Munition und Geschosse fest. Ziel ist u. a. die gerichtsfeste waffenrechtliche Einordnung der tragbaren Waffen auf der Grundlage der einschlägigen waffenrechtlichen Bestimmungen.

Schusswaffen werden als Tatmittel bei der Begehung von Straftaten verwendet, die vom unbefugten Waffenbesitz, über die Sachbeschädigung und die Körperverletzung bis hin zum Mord reichen. Durch die Initiierung des Schusswaffenerkennungsdienstes, wobei ein Vergleichsbeschuss mit den durch behördliche Maßnahmen sichergestellten Schusswaffen und deren gleichgestellten Gegenständen erfolgt, werden in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt mögliche Tatzusammenhänge mit registrierten, unaufgeklärten Straftaten überprüft und im Trefferfall festgestellt.

Nach einem Schusswaffendelikt werden die Sachverständigen in der Regel am Tatort unterstützend tätig. Durch die Auswertung ballistischer Spuren wird eine Rekonstruktion des Tatgeschehens ermöglicht, z. B. durch die Analyse der Schussbeschädigungen, die Bestimmung der Schussrichtung, des Schützenstandortes und der Geschossflugbahn. Im Schießlabor werden erforderlichenfalls weitergehende experimentelle ballistische Untersuchungen unter Verwendung moderner Messgeräte (Doppler-Radar-Messung), Dokumentationstechnik (Hochgeschwindigkeits-Videographie) und Simulationsmedien (ballistische Seife, ballistische Gelatine) vorgenommen.

Da Schusswaffen auf Hülsen und Geschossen individuelle Spuren hinterlassen, führen mikroskopische Vergleichsuntersuchungen von Tatmunitionsteilen mit Vergleichsmunitionsteilen zur Identifizierung oder zum Ausschluss sichergestellter Schusswaffen als Tatschusswaffen.