Öffentlichkeitsarbeit der Direktion 5
Dieser Sachbereich ist stark durch seine abwechslungsreiche Arbeit geprägt. Hier werden nicht nur sämtliche Anfragen der Medien koordiniert, sondern auch einzelne Dienststellen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Im Einzelnen bedeutet dies, dass in diesem Bereich die Anfragen der Medienvertreter (Printmedien, Filmgesellschaften etc.) bearbeitet und an verschiedene Dienststellen vermittelt werden, was eine enge Zusammenarbeit mit der Pressestelle beim Polizeipräsidenten erfordert. Verschiedene Dienststellen erhalten hiesigerseits Unterstützung bei der Erstellung von öffentlichkeitswirksamen Publikationen, Zeugenaufrufen, Plakaten sowie Flyern.
Präventionsbeauftragter
Der Präventionsbeauftragte koordiniert die gesamte Präventionsarbeit innerhalb der Direktion. Dabei spricht er alle Zielgruppen von jung bis alt an. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner für Schulverwaltung, Bezirksamt und Jugendeinrichtungen.
Jugendbeaufragter/Koordinator für Verkehrsunfallprävention
Der Jugendbeauftragte fungiert insbesondere als Ansprechpartner für externe Institutionen im Bereich der Jugendhilfe (Jugendamt, Jugendgerichtshilfe etc.). Des Weiteren befasst er sich mit der Präventionsarbeit im Jugendbereich und hält intensiven Kontakt zu Schulen und Jugendeinrichtungen.
Der Beauftragte für die Verkehrsunfallprävention koordiniert die Präventionsarbeit der Direktion in diesem Tätigkeitsfeld. Er ist zentraler Ansprechpartner für externe Stellen, die ebenfalls mit diesem Thema befasst sind. Er erarbeitet Konzepte, wie Prävention im Straßenverkehr effizienter gestaltet werden kann.
Beauftragte für Opferschutz/Häusliche Gewalt
Die Beauftragte für Opferschutz und häusliche Gewalt befasst sich sowohl mit der Präventionsarbeit in diesen Bereichen, als auch mit der Nachsorge für Opfer. Hier können Kontakte zu externen Institutionen wie Frauenhäusern, Beratungsstellen oder dem Weissen Ring vermittelt werden.
Diversionsbeauftragte
Diversion ist eine Art Täter-Opfer-Ausgleich, der unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Jugendgerichtsgesetz möglich ist. Die Diversionsbeauftragte prüft Strafermittlungsakten von Jugendlichen und Heranwachsenen. Sie hält Kontakt zum Diversionsmittler (Sozialpädagoge des SPI
) und zur Jugendstaatsanwaltschaft.
Stadtplan