Schutz- und Kriminalpolizei - Höherer Dienst
Die Bewerbungsfrist für die Einstellung zum 1. Oktober 2011 in den höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei ist abgelaufen. Derzeit werden keine Bewerbungen angenommen.
Einstellungsvoraussetzungen
In die Laufbahn des höheren Dienstes der Schutz- bzw. Kriminalpolizei darf eingestellt werden. wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland oder Staatsangehörige/r eines Mitgliedslandes der Europäischen Union ist (Für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen - bei Bedarf bitte erfragen),
- die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin eintritt,
- am 01.10.2011 das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- die zweite juristische Staatsprüfung mit dem Prädikat „befriedigend“ oder besser abgeschlossen hat,
- Kenntnisse der englischen Sprache (Europäischer Referenzrahmen B 1) nachweisen kann,
- den Besitz einer Fahrerlaubnis für Personenkraftwagen mit "Schaltgetriebe" nachweist,
- die Fähigkeit besitzt, eine Strecke von mindestens 200 m schwimmen zu können und einen entsprechenden Schwimmfähigkeitsnachweis erbringt, nicht älter als fünf Jahre (z. B. Schwimmabzeichen "Bronze")
- als Bewerberin mindestens 160cm und als Bewerber mindestens 165cm groß ist,
- den Einstellungstest besteht,
- nach polizeiärztlicher Untersuchung vollzugsdiensttauglich ist. Auch Brillenträger können eingestellt werden, wenn eine für den Polizeivollzugsdienst ausreichende Sehfähigkeit nach einer Untersuchung durch den Polizeiarzt festgestellt wird. Die Regelungen für die Mindestsehleistungen im Polizeivollzugsdienst entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Polizeidiensttauglichkeit.
- nach ihrer/seiner Persönlichkeit für den Polizeivollzugsdienst geeignet ist (einwandfreier Leumund, insbesondere keine Vorstrafen).
Offen getragene Tätowierungen sind unzulässig. Durch die Dienstkleidung verdeckte Tätowierungen bleiben grundsätzlich unbeanstandet, jedoch sind Tätowierungen, die inhaltlich gegen die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstoßen oder obszöne, diskriminierende oder gewaltverherrlichende Motive beinhalten, in keinem Fall gestattet.
Neues Einstellungsverfahren
Die Polizei Berlin hat ihr Einstellungsverfahren auch für den höheren Polizeivollzugsdienst grundlegend verändert. Um ein schnelleres und transparentes Verfahren für Sie als Bewerberin/Bewerber gewährleisten zu können, wird die Auswahl PC-gestützt erfolgen.
Der Eignungstest hat folgende Inhalte:
PC-gestützter Test
- Kognitive Fähigkeiten / Intelligenz
- Einschätzung der sozialen / persönlichen Kompetenzen (Persönlichkeitsstrukturtest)
- Leistungsmotivation
- Sprachkompetenz
Sportleistungsprüfung
- Hindernisparcours (Querpferd, Parallelbarren, Stufenbarren, Bodenmatten, Bock, 1,80m Holzwand)
- 2.000m - Lauf (Männer max. 09:20 min.; Frauen max. 11:20 min / ab einem Alter von 30 Jahren Männer max. 09:50 min; Frauen max. 11:50 min)
Persönliche Vorstellung
- Polizeiärztliche Untersuchung
- Assessmentcenter
- Vorstellung bei der Behördenleitung
Der PC-gestützte Einstellungstest findet in den Prüfungsräumen der Polizeibehörde in der
Keibelstraße 36, 10178 Berlin (nähe Alexanderplatz) statt. Der im Anschluss zu absolvierende Sporttest wird auf dem Polizeigelände in der
Charlottenburger Chaussee 67, 13597 Berlin (Ruhleben), durchgeführt.
Bewerbungsfrist
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Geburtsurkunde
- Telefonnummern, Email-Adresse
- Körpergröße in cm
- Kopien der Zeugnisse beider Staatsexamen
- Nachweise über etwaige Beschäftigungen im öffentlichen Dienst, z. B. Arbeitszeugnisse
- Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte bei vorherigen Beschäftigungen in einer Behörde des öffentlichen Dienstes
- Nachweis Schwimmfähigkeit
- Nachweis Fremdsprachenkenntnisse
- Kopie Führerschein
- Eigene Anschriften der letzten fünf Jahre
Bewerberanforderungen laden »
(Bewerberanforderungen, 292570 KB)
Unser Ausbildungsprogramm qualifiziert Sie für die Übernahme aller Positionen des höheren Dienstes der Schutz- und Kriminalpolizei. Klassische Beispiele von Führungspositionen im höheren Polizeivollzugsdienst sind u.a.: Abschnittsleiter/-in, Kriminalinspektionsleiter/-in, Leiter/-in eines Stabsbereichs.
Ausbildung für Polizeirätinnen/-räte und Kriminalrätinnen/-räte
Mit Einstellung in den Berliner Landesdienst absolvieren Sie eine regelmäßige Probezeit von zwei Jahren und sechs Monaten. Während der Probezeit erfolgt eine Unterweisung in den Aufgaben der Laufbahn. Hierbei haben Sie die Gelegenheit, diverse Dienststellen der Berliner Polizei und einen halbjährigen Lehrgang an der Deutschen Hochschule der Polizei
hospitierend zu besuchen.
Dienstgradabzeichen im höheren Dienst der Schutzpolizei
Polizeireferendar (PRef) oder Polizeiratanwärter (PRA)
Polizeirätin/Polizeirat (PR'in/PR)
Polizeioberrätin/Polizeioberrat (POR'in/POR)
Polizeidirektorin/Polizeidirektor (PD'in/PD)
Leitende Polizeidirektorin/Leitender Polizeidirektor (LtdPD'in/LtdPD)
Direktorin/Direktor beim Polizeipräsidenten (DPPr)
Erste/-r Direktorin/Direktor beim Polizeipräsidenten (EDPPr)
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