Aufgaben der Präventionsbeauftragten und Verkehrssicherheitsberater

Präventionsteams der Abschnitte

Die Präventionsteams der Abschnitte bestehen aus den Präventionsbeauftragten und den Verkehrssicherheitsberatern.

Die Präventionsbeauftragten der Abschnitte stehen Ihnen für alle Fragen zur Kriminalprävention zur Verfügung. Sie führen Beratungsgespräche und halten Vorträge zur vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die Zusammenarbeit mit Schulen (z.B. Kooperationsverträge mit Schulen), die Durchführung von Anti-Gewalt-Veranstaltungen und anderen Präventionsprojekten. Die Bildung eines Präventionsnetzwerks und Zusammenarbeit mit anderen Präventionsstellen, -projekten und -einrichtungen ist ein weiterer Arbeitsschwerpunkt.
(Informationen zur Kriminalprävention)

Die Verkehrssicherheitsberater sind Ihre Ansprechpartner zu allen Fragen der Verkehrssicherheit im Bereich der Polizeiabschnitte. Die Verkehrssicherheitsberatung u.a. in Schulen, Gremien, Einrichtungen, Betrieben sowie die Durchführung von Verkehrssicherheitsveranstaltungen im Bereich des Polizeiabschnittes sind Schwerpunkte der Tätigkeit. Sie beraten und unterstützen Schulen zu den Themen Gefahrenlehre und Mobilitätsschulung: insbesondere zur Radfahrausbildung und -Prüfung in den Jugendverkehrsschulen. Die Schulwegsicherung sowie die Ausbildung und Betreuung von Schülerlotsen und Schulweghelfern werden ebenfalls von ihnen durchgeführt.
(Informationen zur Verkehrssicherheitsberatung)

Präventionsbeauftragte/r im Stab einer örtlichen Direktion

Die/der Präventionsbeauftragte koordiniert die Präventionsarbeit in der Direktion und ist sowohl für behördeninterne als auch für externe Anfragen und Anliegen polizeilicher Prävention zuständig. Sie/er steht im engen Kontakt mit den Präventionsbeauftragten und den Verkehrssicherheitsberatern der Abschnitte.
(Informationen zur Kriminalprävention)

Koordinator/in Häuslicher Gewalt

Der/die Koordinator/in für häusliche Gewalt knüpft und pflegt ein Netzwerk zu Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen. Betroffenen gibt er/sie fachbezogene Auskünfte und vermittelt sie an Beratungseinrichtungen weiter. Er/sie steht den Mitarbeitern der Polizei für Fragen zur Verfügung.
(Informationen zur häuslichen Gewalt )

Koordinator/in für interkulturelle Aufgaben

Der/die Koordinator/in für interkulturelle Aufgaben bietet Bürgerinnen und Bürgern Kontakte zu Beratungseinrichtungen sowie Informationen zu Phänomenen mit interkulturellem Bezug an. Er/sie pflegt und initiiert Netzwerkarbeit, koordiniert interkulturelle Präventionsarbeit und -projekte mit lokalem Bezug und fördert den Vielfältigkeitsgedanken. Gleichzeitig ist er/die Koordinator/in für interkulturelle Aufgaben eine Ansprechperson für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeidirektion. Sie stärkt die interkulturelle Kompetenz, beantwortet Anfragen und bietet ferner Unterstützung bei Konflikten mit interkulturellem Bezug.

Opferschutzbeauftragte/r

Die/der Opferschutzbeauftragte knüpft und pflegt ein Netzwerk mit verschiedenen Opferhilfseinrichtungen, berät und schult die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu allen Aspekten des Opferschutzes und der Opferhilfe.
Die/der Opferschutzbeauftragte vermittelt Betroffene an Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen mit dem Ziel, ihnen professionelle Hilfe zuteil werden zu lassen und sie auch in ihrer Eigenschaft als Zeugen zu stabilisieren.
(Informationen zum Opferschutz)

Koordinator/in Verkehrsunfallprävention

Die/Der Koordinator/in für die Verkehrsunfallprävention ist zuständig für das Planen, Bearbeiten und Steuern von verkehrsunfallpräventiven Maßnahmen innerhalb der Direktion. Sie/Er ist zentraler Ansprechpartner in allen Belangen, die den Bereich der polizeilichen Verkehrsunfallpräventionsarbeit innerhalb der örtlichen Zuständigkeit betreffen und ist dem Sachbereich Straßenverkehr angegliedert. Sie/er fungiert als Kontaktperson für die Verkehrssicherheitsberatenden der Polizeiabschnitte.
(Informationen zur Verkehrssicherheitsberatung)

Jugendbeauftragte/r

Die/der Jugendbeauftragte ist Koordinations- und Kontaktperson zu den Institutionen der Jugendhilfe, des Jugendschutzes, der Jugendstaatsanwaltschaft, der Jugendgerichtsbarkeit, der Schulen sowie sämtlicher Behörden und Einrichtungen, die mit Jugendfragen befasst sind. Sie/er ist Ansprechpartner bei aktuellen Vorfällen im Bereich der Jugendgewalt, insbesondere in Schulen und für die Durchführung von Präventionsmaßnahmen im Jugendbereich.
(Kriminalprävention für Jugendliche)

Diversionsbeauftragte/r

Die/der Diversionsbeauftragte versteht sich als Bindeglied zwischen dem Diversionsstaatsanwalt, dem Diversionsmittler und den Sachbearbeitern. Sie/er führt die Statistik über alle Vorgänge von Jugendlichen und Heranwachsenden und ist für Anfragen in Bezug auf Diversion und das beschleunigte vereinfachte Jugendverfahren gem. §§ 76 ff JGG zuständig.
(Informationen zur Diversion)