Bundestagswahl

Reichstagsgebäude mit Deutschlandfahne

Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland.
Die Mitglieder des Bundestages, kurz MdB, entscheiden, welche Regeln und Gesetze in ganz Deutschland gelten und sie wählen den Bundeskanzler bzw. die Bundeskanzlerin.

Sie haben das Recht, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu wählen, wenn Sie:
  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
    Deutsche, die im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen.

Alle, die wählen dürfen, können auch für die Wahl zum Bundestag kandidieren.
Sie müssen mindestens seit drei Monaten im Wahlgebiet wohnen und gemeldet sein – also spätestens seit dem 26. Juni 2021.

Wer wird in den Bundestag gewählt?

Zur Bundestagswahl können einzelne, auch parteilose, Kandidaten oder Kandidatinnen in den Wahlkreisen und Parteien mit landesweiten Listen antreten. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis ist direkt gewählt. Diese Abgeordneten haben ein sogenanntes Direktmandat. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält.
Der Bundestag hat mindestens 598 Mitglieder. 299 Sitze werden in den Wahlkreisen mit der Erststimme direkt gewählt. Die übrigen Sitze werden über die Landeslisten der Parteien und deren Anteile an den Zweitstimmen bestimmt. Zurzeit sind es 709 Abgeordnete, da manche Parteien Überhang- und andere Ausgleichsmandate erhalten haben. Die Ausübung des Mandats ist ihr Hauptberuf.
Sperrklausel: Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate gewonnen haben, bekommen auch entsprechend den Zweitstimmen Sitze im Bundestag.
Bei den letzten Wahlen zum Bundestag oder zum Abgeordnetenhaus sind mehr als 20 Parteien angetreten. Würden so viele Parteien im Parlament sein, wäre es sehr schwierig, Mehrheiten für wichtige politische Entscheidungen zu finden. Um solche Blockaden zu vermeiden, gibt es sogenannte Sperrklauseln.

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

Wie viele Sitze eine Partei insgesamt erhält, wird durch deren Anteil an Zweitstimmen bestimmt. Die Direktmandate, die eine Partei gewonnen hat, werden damit verrechnet. Manche Parteien gewinnen mehr Direktmandate, als ihnen aufgrund ihrer Zweitstimmen insgesamt Mandate zustehen. Dann erhalten sie sogenannte Überhangmandate, denn das Mandat eines oder einer im Wahlkreis direkt Gewählten ist garantiert, egal wie gut oder schlecht dessen bzw. deren Partei abgeschnitten hat. Die anderen Parteien erhalten dann Ausgleichsmandate, damit das Kräfteverhältnis zwischen den Parteien wieder deren Anteilen an Zweitstimmen entspricht.

Erklärvideo: Was ist der Bundestag?

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Erklärvideo: Wie wird der Bundestag gewählt?

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