Wählen und Mitbestimmen in Berlin

Frau mit Wahlzettel

Demokratie heißt:
Alle dürfen mitbestimmen in der Politik.
Das bedeutet:
Berliner und Berlinerinnen mit einer
Wahl-Berechtigung
dürfen in Berlin wählen.

Die Berliner und Berlinerinnen dürfen Personen für diese Sachen wählen:
  • Das Abgeordneten-Haus.
    Dort sitzen die Vertreter von verschiedenen Parteien.
    Sie machen die Politik für Berlin.
  • Die Bezirksverordneten-Versammlungen.
    Die Abkürzung ist BVV.
    Das ist ein Treffen von allen Volks-Vertretern.
    Sie machen die Politik in einem Berliner Stadt-Teil.

Was ist eine Wahl-Berechtigung?

Eine Wahl-Berechtigung ist das Recht zu wählen.
Das bedeutet:
Ab 16 Jahre darf man bei der Wahl für die BVV mitmachen.
Ab 18 Jahre darf man bei der Wahl
zum Abgeordneten-Haus von Berlin mitmachen.

Man bekommt eine Wahl-Berechtigung:
  • Wenn man in Berlin wohnt.
  • Wenn man nicht vom Wahl-Recht ausgeschlossen ist.
  • Wenn man einen deutschen Pass hat.
    Dann darf man bei der Wahl
    für das Abgeordneten-Haus von Berlin mitmachen.

Man darf bei der Wahl für die BVV mitmachen.
Wenn man Bürger oder Bürgerin von der EU ist.

Wahlzettel mit zwei angekreuzten Kreisen

Was macht man bei einer Wahl?

Bei einer Wahl stimmt man für 2 Sachen ab:
Für eine Person.
Und für eine Partei.

Deshalb sagt man auch:
Man hat 2 Stimmen.
Weil man 2 Mal etwas ankreuzen kann:
Eine Person.
Und eine Partei.

Man kann zwischen vielen Parteien und Personen wählen. Sie haben verschiedene Lösungen für politische Fragen. Zum Beispiel bei diesen Themen:
  • Arbeit
  • Wohnen
  • Gesundheit
  • Gleichberechtigung
    Dabei geht es um gleiche Rechte für alle Menschen.
    Zum Beispiel:
    Frauen sollen die gleichen Rechte haben wie Männer.
    Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben
    wie alle anderen Menschen.

Man wählt diese Parteien und Personen für eine bestimmte Zeit.

Eine Person wurde gewählt:
Dann arbeitet diese Person als Abgeordneter oder Abgeordnete.
Man kann auch sagen: Volks-Vertreter oder Volks-Vertreterin.
Weil diese Person dann für die Menschen aus dem Volk arbeitet.

Gruppen vob je fünf Menschen, die jeweils einer Partei angehören und im Abgeordnetenhaus arbeiten

Diese Art von politischer Mitbestimmung heißt indirekte Demokratie.
Die Berliner und Berlinerinnen mit
Wahl-Berechtigung
können über die Politik in Berlin mitbestimmen.
Aber sie können nicht selbst an Gesetzen mitarbeiten.
Das machen die Volks-Vertreter für sie.
Das bedeutet indirekt.
Wenn man etwas nicht selbst macht.
Sondern wenn andere etwas für einen machen.

Das Abgeordneten-Haus

Die Volks-Vertreter in Berlin arbeiten in 2 Bereichen:
  • im Abgeordneten-Haus.
    Dort wird Politik für das Bundes-Land Berlin gemacht.
  • in den Bezirks-Verordneten-Versammlungen.
    Die Abkürzung ist BVV.
    Dort wird Politik für die 12 Berliner Bezirke gemacht.

Die Abgeordneten sitzen in einem Parlament.
Das Parlament ist ein Gebäude.
Dort arbeiten die Abgeordneten.
Dort entscheiden die Abgeordneten auch über alle politischen Fragen. Das Berliner Abgeordneten-Haus heißt auch:
Das Parlament von Berlin.

Menschen bei der Wahl

Wahlen gibt es in Berlin alle 5 Jahre.
Vielleicht sind die Berliner und Berlinerinnen nicht
zufrieden mit der Politik.
Dann stimmen sie bei der nächsten Wahl
für andere Personen.
Und für andere Parteien.
Dann gibt es einen Politik-Wechsel.
Dann regiert eine andere Partei.

Die Berliner Abgeordneten arbeiten immer für eine bestimmte Zeit.
Diese Zeit dauert in Berlin 5 Jahre.
Danach wird wieder neu gewählt.

Die Berliner und Berlinerinnen wählen auch:
  • Berliner Abgeordnete für den Deutschen Bundestag. Dort wird die Politik für Deutschland gemacht.
  • Berliner Abgeordnete für das Europa-Parlament.
    Das ist ein Gebäude in Brüssel.
    Brüssel ist eine Stadt in Belgien.
    Dort arbeiten Politiker aus Europa.
    Sie sind die Vertreter von ihren Ländern.
    Diese Vertreter machen gemeinsam die Politik für Europa.

Wie kann das Volk selbst mitbestimmen?

Es gibt auch direkte Demokratie in Berlin.
Direkt bedeutet:
Man stimmt selbst ab.
Zum Beispiel:
Flugzeuge sollen nachts nicht über Berlin fliegen.
Weil das zu laut ist.
Deshalb soll es ein Nacht-Flug-Verbot für Flugzeuge geben.
Die Berliner und Berlinerinnen stimmen über solche wichtigen Sachen ab.
Das nennt man direkte Demokratie.

Verschiedene Menschen sitzen um einen Tisch und sprechen miteinander
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie man in der Politik mitbestimmen kann. Das sind die Möglichkeiten darüber abzustimmen.
  • Volks-Initiativen
  • Volks-Begehren
  • Volks-Entscheide

Volks-Initiative und Volks-Begehren
Als erstes sammelt man Unterschriften von anderen Menschen.
Wenn sie auch gegen Flugzeug-Lärm in der Nacht sind.
Die Liste mit den Unterschriften schickt man an die Politiker.
Das ist die Volks-Initiative.
Oder Volks-Begehren.

Volks-Entscheid
Wenn die Politiker nichts ändern:
Gibt es einen Volks-Entscheid.
Dann dürfen alle Menschen in dem Bundes-Land
über die Sache abstimmen.
Wenn sie in dem Bundes-Land wählen dürfen.

Berliner und Berlinerinnen haben schon
über verschiedene Sachen abgestimmt.
Zum Beispiel:
Ob der Flughafen Tempelhof geschlossen wird.

Man kann auch in den Berliner Bezirken abstimmen. Das heißt dann:
  • Bürger-Begehren.
    Oder Bürger-Entscheid.
    Diese 2 Sachen gehören zusammen:
    Erst schreiben Bürger und Bürgerinnen einen Antrag.
    Wenn sie über etwas abstimmen wollen.
    Dieser Antrag heißt Bürger-Begehren.
    In dem Antrag steht:
    Wir wollen einen Bürger-Entscheid.
    Das bedeutet:
    Wir wollen in unserem Bezirk über eine Sache abstimmen.
    Zum Beispiel über den Bau von einer Straße.