Im Jahr 1920 bekam Berlin ein Gesetz:
Das Groß-Berlin-Gesetz.
- Die Haupt-Verwaltung für die ganze Stadt Berlin.
- Die Bezirks-Verwaltungen für die Berliner Stadt-Teile.
Bezirk ist ein anderer Name für Stadt-Teil.
Die Regierung von Berlin leitet die Haupt-Verwaltung.
Das bedeutet:
Die Regierende Bürgermeisterin ist die Chefin von der Haupt-Verwaltung.