Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Sachkundenachweis

Wer nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten ausübt, benötigt einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz im Scheckkartenformat:

  • Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich anwenden,
  • Personen die über Pflanzenschutz beraten,
    Darunter sind Personen zu verstehen, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit oder einer gewerblichen Dienstleistung Beratung zum Pflanzenschutz und zur sicheren Verwendung von Pflanzenschutzmitteln erteilen. Hierzu gehören private selbständige und öffentliche Beratungsdienste und Handelsvertreter der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln.
  • Wer Personen anleitet oder beaufsichtigt, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen, z.B. in Baumärkten, Gartenfachgeschäften oder Blumenläden
  • Personen, die Pflanzenschutzmittel über das Internet in Verkehr bringen – auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten, z.B. Privatpersonen, die über Internetplattformen wie Ebay solche Produkte anbieten.

Alle Informationen zur Beantragung und zur Ausstellung finden Sie in unserem Infoblatt:

  • Infoblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

    PDF-Dokument (560.1 kB)