Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln

Kauf von Pflanzenschutzmitteln im Internet

(Illegaler) online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln

Der Internethandel boomt. Das trifft auch auf Produkte für den Privatgarten zu. Neben Gartenmöbeln, Pflanzen, Saatgut und Düngemitteln werden auf den Plattformen mancher online-Händler auch Pflanzenschutzmittel angeboten. Neben seriösen Anbietern und Online-shops bekannter Handelsketten steht eine Anzahl unseriöser Anbieter. Diese Angebote sind für den Käufer oft besonders verlockend, weil die angebotenen Produkte besonders preisgünstig und meist auch in größeren Verpackungseinheiten angeboten werden.

Seien Sie misstrauisch, besonders bei preiswerten Angeboten und/oder Firmensitz im Ausland oder Bezug zum Ausland. Nicht-berufliche Anwender und Anwenderinnen dürfen in Deutschland legal nur Pflanzenschutzmittel anwenden, die für die Anwendung im Haus-und Kleingarten durch nicht-berufliche Anwender zugelassen sind. Diese Zulassung begrenzt die Verpackungsgröße auf eine maximale zu behandelnde Fläche von 500m². Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Beratungspflicht, der unseriöse online-Händler nicht nachkommen.

Große Gebinde und nicht für die Anwendung durch nichtberufliche Anwender zugelassene Mittel dürfen nur an im Pflanzenschutz sachkundige Personen gegen Vorlage eines Sachkundenachweises verkauft werden. Unseriöse Händler verlangen die Vorlage nicht.

Die Anwendung nicht in Deutschland zugelassener Pflanzenschutzmittel oder die Anwendung außerhalb der genehmigten Anwendungsgebiete stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden kann.

Das Pflanzenschutzamt Berlin und die Pflanzenschutzdienste der anderen Bundesländer kontrollieren im Rahmen Ihrer Kontrolltätigkeit den Handel mit Pflanzenschutzmitteln und die Anwendung illegaler Mittel.

Wenn Sie Zweifel an der Seriosität eines Angebots für ein Pflanzenschutzmittel haben, prüfen sie Zulassung des Mittels auf der Website des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) oder wenden sie sich in Berlin an das Pflanzenschutzamt. Zugelassene Pflanzenschutzmittel tragen auf der Verpackung das Zulassungszeichen des BVL mit der Zulassungsnummer.

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