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Wann beginnt der Musikunterricht?

Der Unterrichtsbeginn ist nach vorheriger schriftlicher bzw. telefonischer Anmeldung, freie Unterrichtsplätze vorausgesetzt, zu Beginn jedes Monats möglich. Der Kursunterricht beginnt gewöhnlich mit dem Schuljahr oder nach dem ersten Schulhalbjahr. Für die Teilnahme ist auch hier die Anmeldung nötig.

Was ist bei Vetrag und Kündigung zu beachten?

Bei Abschluss eines Unterrichtsvertrages wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben. Der Unterrichtsvertrag ist zunächst auf 12 erteilte Unterrichtsstunden (Einzel- und Gruppenunterricht) bzw. einen Monat (Kursunterricht) befristet (Ferienzeit ausgenommen). Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht einer der Vertragspartner spätestens am Tag der 10. (Einzel- und Gruppenunterricht) bzw. 2. (Kursunterricht) Unterrichtsstunde der Verlängerung schriftlich widerspricht. Über die genauen Kündigungstermine und -fristen informieren Sie sich bitte in ihrem bestehenden Schülervertrag oder fragen Sie bei der Verwaltung nach.
Eine Kündigung des Unterrichtsvertrags zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund nach § 314 BGB vorliegt. der Grund ist im Kündigungsschreiben mitzuteilen und nachzuweisen. Die Frist beginnt erst, wenn der Musikschule der Grund der Verhinderung schriftlich nachgewiesen worden ist.

Kündigungen müssen immer schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle der Musikschule erklärt werden. Hinsichtlich der Einhaltung der Kündigungsfristen ist das Datum des Poststempels ausschlaggebend.

Welche Möglichkeit zur Bezahlung gibt es?

Bezahlen können Sie das Unterrichtsentgelt
  • per Lastschrifteinzugsermächtigung mit Vertragsabschluss
  • Überweisung per Dauerauftrag

Gibt es Entgeltermäßigungen?

Die Musikschule kann auf besonderen schriftlichen Antrag (Vordrucke sind in der Musikschulverwaltung erhältlich) Entgeltermäßigungen gewähren. Der Antrag auf eine Entgeltermäßigung kann erst gestellt werden, wenn ein abgeschlossener Unterrichtsvertrag vorliegt. Voraussetzungen für eine Entgeltermäßigung sind u. a. ein geringes Familieneinkommen. Grundsätzlich gilt, dass für die Gewährung einer Entgeltermäßigung primär wirtschaftliche Gesichtspunkte ausschlaggebend sind. Eine Entgeltermäßigung kann frühestens ab dem Kalendermonat wirksam werden, in dem die erforderlichen Antragsunterlagen vollständig in der Musikschule vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Entgeltermäßigung besteht nicht. Sie wird höchstens für die Dauer von 12 Monaten gewährt. Sie erlischt automatisch, wenn nicht zwei Monate vor Ablauf der 12-Monats-Frist ein neuer Antrag gestellt worden ist.

Ensemble- und Ergänzungsfächer

Für Musikschüler/-innen mit einem entgeltpflichtigen Unterrichtsvertrag an der Joseph-Schmidt-Musikschule werden Ensemble- und Ergänzungsfächer entgeltfrei angeboten.

Gibt es Leihinstrumente?

Die Joseph-Schmidt-Musikschule vermietet, soweit vorhanden, Instrumente vorrangig für den Anfangsunterricht. Ausgenommen sind Klaviere, Keyboards, Blockflöten, Schlagzeuge. Voraussetzung für einen Mietvertrag ist der Abschluss eines Unterrichtsvertrages. Die Instrumente werden gegen eine monatliche Gebühr von 6,00 Euro vermietet und müssen für die Dauer der Ausleihzeit durch die Eltern versichert werden. Die Musikschule kann dabei behilflich sein. Die Ausleihzeit ist auf ein Jahr begrenzt. Ausnahmen sind auf Antrag ggf. möglich.

Gibt es Unterrichtsferien?

Während der Ferien der Allgemeinbildenden Berliner Schulen und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die Pflicht zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag.
Die aktuellen Ferientermine des Landes Berlin finden Sie hier.

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Anregungen und Vorschläge

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