Probezeit

Probestunde

Einzelne Probestunden können nicht vereinbart werden. Nach der Vermittlung nimmt die Lehrkraft aber per Mail, telefonisch oder persönlich Kontakt mit der Schülerin oder dem Schüler auf, um die wichtigsten Dinge vor Unterrichtsbeginn zu besprechen. Manchmal kann ein kurzer “Kennenlern-Termin” (meist ca. 15 Min.) vereinbart werden.

Der Unterricht ist zunächst befristet bis zum Ablauf des Monats, in dem die zwölfte Unterrichtsstunde erteilt wird. Der Unterrichtsvertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens am Tage der 10. Unterrichtsstunde schriftlich der Verlängerung widerspricht.

Während der Probezeit kann in Ruhe festgestellt werden, ob das Instrument das richtige für den Schüler/die Schülerin ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, bei weiterlaufendem Vertrag ein Unterrichtsfach zu wechseln.

In der Musikalischen Grundstufe gibt es die Möglichkeit des Probemonats, in dem Sie schauen können, ob der Unterricht für Ihr Kind passend ist. Sollte dem nicht so sein und keine Alternative gefunden werden, können Sie innerhalb des Probemonats zum Monatsende kündigen.

Es gibt keine Möglichkeit zu einem einzelnen Termin zu kommen, da das Ziel eine langfristig wachsende Gruppe ist.