Begabtenförderung

Mädchen spielt Querflöte

Die Begabtenförderung der Leo-Borchard-Musikschule richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 15 Jahren, die eine außerordentliche Begabung und Fleiß im Unterricht zeigen. Schülerinnen und Schüler, die in das Programm aufgenommen werden, können je nach Umfang der Förderung eine Ermäßigung des Unterrichtsentgelts von bis zu 50 % erhalten. Die Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt nach einer Eignungsprüfung.

Die Termine für die Eignungsprüfungen entsprechen den Terminen für die Prüfungen in der Studienvorbereitenden Ausbildung.

Weitere Informationen zu den Regelungen der Begabtenförderung und den Antrag können Sie hier herunterladen:

  • Regelungen in der Begabtenförderung

    PDF-Dokument (628.5 kB)

  • Information über die Eignungsprüfung für die Begabtenförderung

    PDF-Dokument (618.2 kB)

  • Antrag zur Aufnahmeprüfung für die Begabtenförderung

    PDF-Dokument (612.6 kB)