Unterrichtsentgelte für Instrumental- und Vokalunterricht
Einzelunterricht
60 Minuten wöchentlich | Monat: 85,00 € |
45 Minuten wöchentlich | Monat: 65,00 € |
30 Minuten wöchentlich | Monat: 52,00 € |
Gruppenunterricht 2 bis 3 Teilnehmer
60 Minuten wöchentlich | Monat: 52,00 € |
45 Minuten wöchentlich | Monat: 39,00 € |
Gruppenunterricht 4 – 9 Teilnehmer
60 Minuten wöchentlich | Monat: 26,00 € |
45 Minuten wöchentlich | Monat: 19,50 € |
Instrumentenkarussel | |
45 Minuten wöchentlich | Monat: 25,00 € |
Ensemble-, Kurs- und Ergänzungsunterricht
90 Minuten wöchentlich | Monat: 24,00 € |
60 Minuten wöchentlich | Monat: 16,00 € |
45 Minuten wöchentlich | Monat: 12,00 € |
Musikalische Früherziehung
45 Minuten wöchentlich | Monat; 15,00 € |
60 Minuten wöchentlich | Monat: 20,00 € |
Partnertarif für Angebote der Elementaren Musikpädagogik
60 Minuten wöchentlich | Monat: 31,00 € |
Gebühr für Leihinstrument | Monat: 6,00 € |
Neu: Das Flex Ticket
Flex Ticket 5er Karte
bei 30 Min. Gesamtentgelt 118,56 €
bei 45 Min. Gesamtentgelt 177,84 €
bei 60 Min. Gesamtentgelt 237,12 €
Flex Ticket 10er Karte
bei 30 Min. Gesamtentgelt 237,12 €
bei 45 Min. Gesamtentgelt 355,68 €
bei 60 Min. Gesamtentgelt 474,24 €
Der Beginn der Unterrichtsform “Gruppenunterricht” ist nur möglich, wenn bei Beginn alle Anmeldungen in ausreichender Teilnehmeranzahl vorliegen.
Für Gruppenangebote der Musikschule ab 4 Teilnehmenden, die in Kooperation mit und in allgemein bildenden Schulen in Berlin stattfinden, beträgt das zu zahlende Entgelt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mindestens 6,00 € und höchstens 18,00 € monatlich.
Bitte beachten Sie, dass bei den oben stehenden Monatsentgelten alle Ferien- und Feiertage des gesamten Jahres berücksichtigt und auf zwölf Monate umgelegt wurden. Somit ist für jeden Monat – also auch während der Ferien – das gleich bleibende Unterrichtsentgelt zu zahlen.
Entgeltermäßgungen
Die Musikschule kann entsprechend der geltenden Ausführungsvorschriften im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Entgeltermäßigungen gewähren. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Entgeltermäßtigung besteht nicht, da es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Berlin handelt.
Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
Antragsformulare sind online oder in der Verwaltung der Musikschule erhältlich.
Nähere Infromationen zu den Ermäßigungsvoraussetzungen und zu dem Ermäßigungsumfang erhalten sie von den Mitarbeiterinnen der Verwaltung.