FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Abkürzung im Titel steht für “frequently asked questions”.

In unseren Sprechzeiten tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Wir fassen hier die häufigsten Antworten zusammen. So können Sie in Ruhe und ohne Telefonstress über alles nachdenken. Wenn noch Unklarheiten verbleiben, können Sie uns dann sehr viel gezielter ansprechen.
Falls Ihnen ein Punkt fehlt, nennen Sie ihn uns bitte, am einfachsten per E-Mail an Herrn Lisius (Webmaster). Wenn er von allgemeiner Bedeutung ist, werden wir ihn gerne aufnehmen.
Um die Texte lesbar zu halten, schreiben wir im Folgenden etwa “Lehrer” und meinen “Lehrer” und “Lehrerin”.

  • Angebotsstruktur

    Welche Form hat der Unterricht?
    Ein Großteil unserer Tätigkeit besteht aus Einzelunterricht. Damit ist ein optimaler Fortschritt erreichbar.

    Ist man da nicht sehr “vereinzelt”?
    Natürlich soll das Erlernte im Zusammenspiel mit Anderen umgesetzt werden können. Dafür gibt es eine Vielzahl von Orchestern, Ensembles, Gruppen, Bands und Chören, an denen man je nach eigenem Leistungsstand teilnehmen kann. Dies ist als Unterstützung des Einzelunterrichts in der Regel kostenlos.

    Und Gruppenunterricht haben Sie gar nicht?
    Doch, dies haben wir für kleine Kinder im Bereich der elementaren Musikerziehung.

  • Zugang

    Wie kann ich mich zum Unterricht anmelden?
    Am einfachsten online. Wir suchen dann so schnell wie möglich einen freien Lehrer für Sie. Haben Sie bei der Anmeldung Wünsche formuliert, werden wir diese berücksichtigen, soweit dies machbar und sinnvoll ist. Standardmäßig versuchen wir, wohnortnah zu vermitteln.

    Wie geht es nach einer Unterrichtsvermittlung durch die Musikschule weiter?
    Der Lehrer kennt nun Ihre Telefonnummer und wird sich bei Ihnen melden. Die Unterrichtsräume werden in größeren Zeitblöcken den Lehrern zugeteilt, und diese organisieren flexibel selber die Nutzung.
    Wenn Sie alles mit dem Lehrer abgesprochen haben, wird das Büro Ihnen einen Vertrag zusenden, den Sie bitte unterschrieben zurückschicken. Nach Gegenzeichnung durch die Musikschule kann es losgehen. Bald danach wird auch das monatliche Entgelt für den Unterricht fällig.

  • Wartezeit

    Gibt es eine Warteliste?
    Manchmal leider ja, außer bei sehr wenigen “exotischen” Instrumenten. Allerdings ändern sich die Bedingungen dafür ständig.

    Was ist der Grund dafür?
    Die Nachfrage ist dann größer als das Angebot.

    Habe ich überhaupt eine Chance?
    Selbstverständlich ist es hilfreich, sich so schnell wie möglich anzumelden (nachdem man sich entschieden hat), um möglichst weit “oben” auf dieser Liste zu sein. Darum raten wir auch zur Online-Anmeldung, per Post dauert es deutlich länger und kostet außerdem Porto.
    Wenn uns Ihre Anmeldung vorliegt, unterbreiten wir Ihnen nach Möglichkeit ein Angebot oder pflegen Sie in die Warteliste ein.
    Die Liste ist je nach Instrumentengattung unterschiedlich lang – “populäre” Instrumente werden häufiger nachgefragt. Allerdings stehen dort auch mehr Lehrer zur Verfügung. Insgesamt kann man sagen: lassen Sie sich durch diese Thematik nicht allzu sehr beeinflussen und äußern Sie einfach Ihren Wunsch.

    Wie lange muss ich warten?
    Leider ist es völlig unmöglich, dazu eine Prognose abzugeben. Es ist nicht absehbar, in welchem Umfang Kündigungen eingehen und dadurch Plätze frei werden.

  • Ausprobieren / Vertrag

    Kann ich eine Probestunde vereinbaren?
    Damit man in Ruhe ausprobieren kann, ist der Unterrichtsvertrag zunächst befristet. So können sich Schüler und Lehrer kennen lernen, viel entspannter als es mit einer einzigen Probestunde möglich wäre.
    Wenn Sie den Unterricht nicht fortsetzen wollen, informieren Sie uns bitte schriftlich bis zum 10. Termin (das Büro muss noch tätig werden können). Der Vertrag wird dann zu dem Monatswechsel enden, der auf den 12. Unterrichtstermin folgt.

    Haben Sie ein Musikinstrumentenkarussell?
    Nein.

    Kann ich Instrumente in der Musikschule ausprobieren?
    Das ist leider nicht möglich, weder organisatorisch noch aus Haftungsgründen. Bitte lesen Sie aber auch den Abschnitt Leihinstrumente.

    Wie lange läuft der Vertrag?
    Wie oben beschrieben, ist ein neuer Vertrag zunächst befristet, um bei evtl. Fehlentscheidungen nicht “gefesselt” zu sein.
    Wenn bis zum 10. Unterrichtstermin keine Einrede seitens des Kunden erfolgt, geht die Musikschule von einer zufriedenstellenden Situation aus. Der Vertrag wird dann dauerhaft. Das ist quasi der Normalfall, Sie brauchen nichts weiter zu tun.
    Er ist danach zweimal jährlich zu Ende März und Ende September (Stand September 2018) kündbar, und zwar ganz einfach schriftlich formlos spätestens einen Monat vorher.

  • Leihinstrumente

    Bietet die Musikschule Leihinstrumente an?
    Das tut sie tatsächlich. Schlagzeuge und Klaviere verleihen wir allerdings nicht.
    Voraussetzung ist ein gültiger Unterrichtsvertrag bei uns. Sie müssen monatlich eine Gebühr entrichten und das Instrument versichern. Am Ende der Leihzeit erwartet man von Ihnen eine Spende, um die Abnutzung zu kompensieren.
    Das Verfahren ist sinnvoll bei teuren Instrumenten und/oder bei Kindern. Wenn die jungen Schüler heranwachsen, kann man bei vielen Instrumenten auf ein größeres wechseln.
    Eine Alternative wäre ein Mietkauf bei einem Händler (man mietet zunächst für ein paar Monate, dies wird beim Kauf dann angerechnet).
    Bei relativ preiswerten Instrumenten (z.B. Gitarren) kommt vielleicht auch eine “normale” Anschaffung in Betracht.

    Was ist das Besondere beim Schlagzeug?
    Bei der Anmeldung für den Schlagzeugunterricht muss bedacht werden, dass wie immer geübt werden muss und ein Schlagzeug nicht gerade zu den leisen Instrumenten gehört.
    Sie können auch ein elektronisches Schlagzeug anschaffen. Es gibt mittlerweile ganz brauchbare Systeme, die aber ihren Preis haben. Allerdings wird man immer noch Klopfgeräusche über den Fußboden hören.
    Es ist jedoch nicht jedermanns Sache, mit Kopfhörern zu spielen – dies gäbe den besten Lärmschutz.

  • Diverses

    An wen wende ich mich in Vertragsangelegenheiten?
    Bei bestehenden Verträgen nutzen Sie bitte Tel.: 9029-15514 während der Sprechzeiten der Geschäftsstelle.

    Wem kann ich Fragen zur Entgeltermäßigung stellen?
    Hier hilft man Ihnen in der Geschäftsstelle unter Tel.: 9029-15517 während der Sprechzeiten weiter.

    Wie sind die fachlichen Zuständigkeiten?
    Ihr Ansprechpartner ist immer der jeweilige Fachgruppenleiter. Alle anderen können natürlich allgemeine Auskünfte erteilen.
    Sie sollten noch wissen, dass bei den Fachgruppen Tasten- und Zupfinstrumente auch jeweils Jazzklavier und -gitarre enthalten sind. Das Saxofon hingegen ist bei der Fachgruppe Jazz untergebracht.

    Ich habe heute keine Zeit. Kann ich den Unterricht nachholen?
    Nein – es sei denn, Sie können mit dem Lehrer rechtzeitig eine Absprache treffen. Eine diesbezügliche Verpflichtung unserer Lehrer besteht jedoch nicht.

    Mein Lehrer war krank. Wird das nachgeholt?
    Ja, oder das zu viel gezahlte Entgelt wird erstattet.

    Ich möchte meinen Unterrichtstermin ändern. Wie geht das?
    Sie sollten zunächst mit Ihrem Lehrer reden. Wenn es geht, wird Ihnen geholfen.
    Gelingt die Änderung nicht, käme theoretisch ein Lehrerwechsel in Betracht. Dies ist aber meist wenig sinnvoll. Außerdem muss ein anderer Lehrer auch gerade Zeit haben. Wir versuchen immer, die Kollegen zu 100% auszulasten, um die Warteliste möglichst kurz zu halten.

    Wie finde ich mich auf dieser Website zurecht?
    Sie haben mehrere Möglichkeiten:
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