IKT-Basisdienste

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Dass die Berlinerinnen und Berliner ein einheitliches digitales Serviceangebot nutzen können, liegt unter anderem an den IKT-Basisdiensten. Ein IKT-Basisdienst im E-Government ist das digitale Bindeglied zwischen der Onlinedienstleistungen für die Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen und den Fachverfahren in der Verwaltung. Die IKT-Basisdienste sind wichtige Bausteine zur Digitalisierung der Prozesse, die unabhängig von der Fachlichkeit genutzt werden können.

IKT-Basisdienste werden von der Senatskanzlei zentral angeboten und unterstützen die Digitalisierung von Verwaltungsabläufen. Es gibt Basisdienste, die nach außen wirken, also den Service verbessern und solche, die nach innen in die Verwaltung wirken und die Prozesse vereinfachen. Mit den bestehenden IKT-Basisdiensten können die Berliner Verwaltungen ihre E-Government-Angebote kombinieren und medienbruchfrei gestalten.

Für Bürgerinnen und Bürger gibt es beispielsweise die Basisdienste Service-Portal Berlin, das Online-Terminbuchungssystem ZMS, das Service-Konto Berlin, die Möglichkeit online per E-Payment zu zahlen, das Bürgertelefon 115 und die Möglichkeit, digitale Anträge standardisiert zu stellen.

Die Entwicklung und Finanzierung von IKT-Basisdiensten erfolgt durch die Abteilung V der Senatskanzlei unter Beteiligung der Berliner Behörden. Bestehende Basisdienste werden kontinuierlich weiterentwickelt und evaluiert.

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Digitaler Antrag

Die Berliner Verwaltung wird in Zukunft vermehrt digitale Anträge einsetzen. Damit steigt der Komfort für die Berlinerinnen und Berliner, denn der Gang zum Amt entfällt. Alle nötigen Schritte – von der Antragsstellung bis zu den Sachbearbeitenden – finden elektronisch statt. Weitere Informationen

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Digitale Akte

Die Einführung des ITK-Basisdienstes Digitale Akte ist ein zentraler Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen digitalen Verwaltung des Landes Berlin. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur durchgehend elektronischen und medienbruchfreien Verwaltungsarbeit Weitere Informationen

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Das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts steht für die sichere Übermittlung elektronischer Dokumente und für den Austausch mit Gerichten der IKT-Basisdienst „besonderes Behördenpostfach“ (beBPo) zur Verfügung. Weitere Informationen