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Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit

Die Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit gelten für die Berliner Verwaltung und werden mit der IKT-Architektur festgelegt.
Die Berliner Standards zur digitalen Barrierefreiheit basieren hauptsächlich auf deutschen, europäischen und weltweiten Regelungen. Die wichtigsten Regelungen sind:
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz – BITV 2.0
- Web Content Accessibility Guidelines – WCAG
- Accessibility requirements suitable for public procurement of ICT products and services in Europe – EN 301 549
- Anforderungen der DIN ISO 14289 in der jeweils aktuellen Fassung
Die Staatssekretärin für Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) hat durch das Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – EGovG Bln) vom 30. Mai 2016 die Aufgabe, digitale Barrierefreiheit für Verwaltungen und für Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. Um dieses zu erreichen, kann sie Standards festsetzen und diese auch überwachen (§ 21 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 und 5 EGovG Bln). Diese Standards werden zweimal im Jahr in der sogenannten IKT-Architektur festgeschrieben und veröffentlicht.
Bereits festgelegte Standards
Die folgenden Standards für digitale Barrierefreiheit sind hier etwas ausführlicher beschrieben als in der IKT-Architektur, aber im Wesentlichen identisch.
Geplante Standards
Die Kompetenzstelle arbeitet mit allen Bundesländern an gemeinsamen Prüfkriterien und Standards. Ziel ist es, den zukünftigen Standard für barrierefreie PDF-Dokumente festzulegen.
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Abteilung IKT-Steuerung, Digitalisierung der Verwaltung und Bürgerdienste
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Klosterstraße 47
10179 Berlin