Kein Plausch in der Stammkneipe, aber ein Termin bei den Bürger- und Standesämtern?

Illustration Digitale Verwaltung Bürgerservice

Vor Corona undenkbar, in der Pandemie aber der Fall. Die Stammkneipe hat zu, aber Termine in den Bürger- und Standesämtern sind möglich. Restaurants, Theater, Kinos und viele öffentliche Einrichtungen sind pandemiebedingt geschlossen. Die Mitarbeitenden in den Bürger- und Standesämtern sind jedoch fast uneingeschränkt weiterhin für die Berlinerinnen und Berliner vor Ort mit Termin erreichbar.

Noch können nicht alle Amtsgänge digital erledigt werden. Solange für bestimmte Serviceleistungen der Verwaltung persönliche Vorsprachen notwendig sind, ermöglichen die Bürger- und Standesämter auch während der Pandemie einen annähernd normalen Service vor Ort. In der ersten Welle der Pandemie gab es nur sehr eingeschränkte Terminmöglichkeiten. Darauf reagierte die zuständige Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport sofort und leitete gemeinsamen mit den Bezirken zahlreiche Maßnahmen ein, um den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Termine vor Ort zu ermöglichen.

In den Bürger- und Standesämtern wurden bauliche und organisatorische Voraussetzungen für einen pandemiebedingten Regelbetrieb geschaffen. Trennwände, Hygiene- und Lüftungsregeln sowie eine Strukturierung des Einlasses in Verbindung mit zwingender Terminvereinbarung zogen in die Bezirke ein. Auch personalrechtliche Maßnahmen wurden beschleunigt bzw. verstärkt, so dass sich die Stellenbesetzungsquote bei 89 Prozent stabilisierte. Daneben vereinheitlichten alle Beteiligten auch ihre Öffnungszeiten, um mehr Termine anbieten zu können. Das Ergebnis: In 11 von 12 Bezirken werden mindestens 35 Stunden pro Woche Termine angeboten. Damit die Terminbuchung für alle planbarer ist, wurde der Termin-Vorausbuchungszeitraum auf 28 Tage festgelegt. Dynamisch und lageabhängig wird auch zukünftig reagiert, um den Berlinerinnen und Berlinern einen bestmöglichen Service unter Pandemiebedingungen zu bieten.