Barrierefreies Surfen für Alle!

Illustration It-Barrierefreiheit

Barrierefrei surfen im Internet? Bislang ist das noch nicht überall möglich. Und das, obwohl verständliche und einfach zu nutzende Internetseiten allen Menschen helfen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Doch allzu oft sind barrierefreie Internetseiten noch nicht überall Alltag. Öffentliche Stellen sind seit dem 23. September 2020 nach der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, Erklärungen zur Barrierefreiheit auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.

Seit dem 23. September 2020 müssen auch vor 2018 veröffentlichte Internetseiten Öffentlicher Stellen zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit versehen sein. Mobile Anwendungen müssen bis zum 23. Juni 2021 eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit veröffentlichen. Öffentliche Stellen sind Ämter und Behörden, wie beispielsweise Senatsverwaltungen, Sozialversicherungsträger, oder Bürgerämter. Aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger, oder andere privatrechtliche Institutionen in öffentlicher Hand, zählen dazu.

Barrierefreiheit im Netz muss von Anfang an mitgedacht werden, betont auch die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit, Wiebke Müller: „Die Digitale Barrierefreiheit ist ein Muss bei allen digitalen Angeboten, damit diese für alle Menschen nutzbar sind. Leider ist sie in der Realität noch nicht überall umgesetzt. Umso wichtiger sind diese Erklärungen, um die Barrieren transparenter zu machen und die Beseitigung der Barrieren zu fördern.“

Die Erklärungen zur Barrierefreiheit beinhalten einen sogenannten Feedback-Mechanismus und Durchsetzungswege für Menschen mit Einschränkungen, wenn digitale Barrieren auftreten. Außerdem sollen vorhandene Barrieren mit einem Zeitpunkt zur Beendigung der Barriere aufgelistet werden. Somit können sich Internetuser einen schnellen Überblick verschaffen, wie nutzbar die Webseite für sie ist. Im Bedarfsfall bietet die Feedbackoption die Möglichkeit, sich unkompliziert an die Öffentliche Stelle zu wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder sich zu beschweren. Für den Fall, dass die öffentliche Stelle die Barriere auf die Beschwerde hin nicht beseitigt, gibt es in Berlin die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit, die das Thema landesweit betreut. Das Land Berlin hat nicht nur eine eigene Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit, Berlin ist auch eines von wenigen Bundesländern, das sich ein eigenes Gesetz gegeben hat, das Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln).