Stephan Egerer: "Wohngeldantrag zu jeder Tageszeit online stellen"

Stephan Egerer, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Wir stellen Personen vor, die die Digitalisierung in ihrem Arbeitsbereich vorantreiben. Erfahren Sie in diesem Interview mehr von Stephan Egerer, SenStadtWohn IV A 4 in der Abteilung IV der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Anfang des Jahres gab es zwei gesetzliche Änderungen im Bereich Wohnen. Im Januar gab es eine Wohngeldreform und im Februar wurde der Mietendeckel in Berlin eingeführt. Wir fragen nach, wie digitalisiert diese Prozesse bereits sind und welche Auswirkungen das auf die Mitarbeitenden hat.

Anfragen und Anträge digital stellen oder automatisieren ist ein Ziel aus dem E-Government-Gesetz Berlin. Ist das im Bereich der Wohngeldberechnung ein Traum oder schon umgesetzt?
Wir, damit ist das gesamte Team gemeint, die Mitarbeitenden der Bezirke, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Verfahrensentwickler und externe Dienstleister, sind seit einiger Zeit dabei, aus dem Traum Wirklichkeit werden zu lassen.
Die digitalen Anträge für das Wohngeld sind weitestgehend fertiggestellt und werden zur Zeit mit der Schnittstelle zum Fachverfahren abgestimmt. Parallel dazu werden im Augenblick die technischen Voraussetzungen geschaffen, die digitalen Anträge aus der virtuellen Poststelle des Basisdienstes Digitaler Antrag abzuholen, zu transformieren und über die Schnittstelle in das Fachverfahren zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass bis Mitte des Jahres 2020 dann tatsächlich die ersten digitalen Wohngeldanträge gestellt werden können.

Am 23. Februar startete Berlin als erstes Bundesland den Mietendeckel. Gibt es hier schon digitale Prozesse und wie sehen diese aus?
Mit Vorliegen des ersten Gesetzentwurfs wurden mit Unterstützung von Kollegeninnen und Kollegen der Bezirke die sich daraus ergebenden Geschäftsprozesse dargestellt und ein erstes Papierformular entwickelt. Dieses diente als Grundlage für ein digitales Formular, welches mit Unterstützung der SenInnDS und der Firma MSG in sehr kurzer Zeit (16. Januar – 24. Februar 2020) entwickelt wurde und am 03. März 2020 produktiv gegangen ist. Für die konstruktive und stringente Entwicklungsarbeit möchte ich mich ausdrücklich bedanken, denn ohne diese, wäre es nicht möglich gewesen, so schnell ein digitales Formular zur Verfügung zu stellen. Da wir mit dem Fachverfahren den Bezirken zunächst nur die wichtigsten Grundfunktionalitäten zur Verfügung gestellt haben, ist eine medienbruchfreie Übernahme der digitalen Formulare in das Fachverfahren noch nicht möglich. Sie soll aber so schnell wie möglich realisiert werden. Zwischenzeitlich müssen die digitalen Formulare von den Mitarbeitenden der Bezirke manuell aus der virtuellen Poststelle geholt werden.

Welche Vorteile haben Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende von der Digitalisierung der Prozesse im Bereich Wohnen und planen Sie weitere Digitalisierungsprozesse?
Ein großer Vorteil ist, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Wohngeldantrag zu jeder Tageszeit online stellen können und ihre Anlagen gleich mitschicken können. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn es um das Thema „Fristwahrung“ geht.
Für die Mitarbeitenden ist es von Vorteil, dass sie sich so eine große Anzahl von Eingaben im Fachverfahren sparen und somit entlastet werden, andererseits aber auch Eingabefehler z.B. beim Namen oder der Adresse vermieden werden können.
Ein weiterer Schritt im Digitalisierungsprozess im Bereich Wohnen wird die Umsetzung der Online-Antragsstellung im Bereich der Wohnberechtigungsscheine sein.