Europäische Politik berührt heute in vielen Bereichen die innerstaatlichen Rechtsetzungskompetenzen der deutschen Länder. Den europäischen Integrationsprozess aktiv zu begleiten und die deutsche Europapolitik in enger Zusammenarbeit mit dem Bund frühzeitig und umfassend mitzugestalten ist daher ein zentrales Anliegen der Länder. In den vergangenen Jahrzehnten haben die Länder vielfältige Kanäle zur Gestaltung europäischer Politikprozesse erschlossen. Herzstück ihrer Aktivitäten ist Artikel 23 GG
. Dieser sieht ihre Mitwirkung über den Bundesrat bei allen Angelegenheiten der EU, insbesondere bei der Änderung der vertraglichen Grundlagen der EU, der Erarbeitung und Verabschiedung von europäischen Rechtsakten sowie bei der Wahrung des Subsidiaritiätsprinzips in der EU vor (siehe Rechtsgrundlagen).
Neben der Mitwirkung über den Bundesrat, übernimmt die 1992 gegründete Europaministerkonferenz (EMK) eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Europapolitik der Länder und der Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Bund und den EU-Institutionen. Sie ist eine von insgesamt 19 Fachministerkonferenzen der Länder.
Über Beschlüsse der EMK positionieren sich die für Europapolitik zuständigen Ministerinnen und Minister oder Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder vor allem zu den längerfristigen europapolitischen Grundsatzfragen und zu ressortübergreifenden Querschnittsthemen. Wiederkehrende Themen sind unter anderem EU-Vertragsrevisionen, die Erweiterungspolitik, Kohäsionspolitik, oder der mehrjährige EU-Finanzrahmen. Auch wenn die Beschlüsse keine unmittelbare Rechtwirkung entfalten, besitzen sie eine politische Bindungskraft in den Abstimmungsprozessen mit dem Bund und münden oftmals in Stellungnahmen des Bundesrates. Ein weiteres Aufgabenfeld der EMK ist zudem die Fortentwicklung der Informationspolitik der Länder in Sachen Europa.
Auf Einladung des jährlich rotierenden Vorsitzes tagt die Konferenz in der Regel dreimal im Jahr und wird durch zwei ständige, mit Beschäftigten der Landesverwaltungen besetzte Arbeitsgremien unterstützt: die für Fragen der Öffentlichkeitsarbeit zuständige „Unterarbeitsgruppe Kommunikation“ und die mit der Vorbereitung der EMK-Sitzungen beauftragte „Ständige Arbeitsgruppe“ der EMK.
Für eine ausführliche Betrachtung der Entstehungsgeschichte und der Arbeit der EMK siehe Schmuck, Otto, Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder - Strukturen, Aufgaben, Themenschwerpunkte; aus dem Jahrbuch des Föderalismus 2009, Europäisches Zentrum für Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa.
