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Aufgaben des Landesbeauftragten

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat durch das Gesetz über den Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Land Berlin (Berliner Landes-Stasi-Unterlagengesetz - LStUG) vom 20. November 1992 (GVBl. S. 335), zuletzt geändert am 18. Mai 2007, die Stelle eines Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes geschaffen und ihn mit der politischen und historischen Aufarbeitung der SED-Diktatur und insbesondere der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes beauftragt. Diesen Auftrag nimmt er in folgenden Aufgabenfeldern wahr:

Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzes über den Landesbeauftragten.  mehr »


Kontakt

Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Scharrenstraße 17
10178 Berlin

Tel.: (030) 240792-0
Fax: (030) 240792-99

E-Mail