Das MfS war kein »Staat im Staate«, kein Unterdrückungs- und Überwachungsapparat, der sich selbst Aufgaben und Ziele setzte. Vielmehr war das MfS das herausragendste und zuverlässigste Herrschaftsinstrument der SED. Dies drückt sich im Selbstverständnis als »Schild und Schwert der Partei« aus. Es wurde strukturell und in der alltäglichen Praxis mit vielfältigen Maßnahmen und strukturellen Vorgaben gesichert und gefestigt. Im »Statut des MfS« vom 30. Juni 1969 gibt es nicht zufällig eine Rangfolge der Grundlagen, auf deren Boden das MfS zu handeln habe:
1. auf Grundlage des Programms der SED
2. auf Grundlage der Beschlüsse des ZK und des Politbüros der SED
3. auf Grundlage der Verfassung der DDR.
Für das MfS gab es seit 1953 eine eigene SED-Kreisleitung; nahezu alle MfS-Mitarbeiter waren Mitglieder der SED und waren damit sowohl dem Disziplinarrecht des MfS wie dem der Partei unterworfen; leitende Kräfte des MfS hatten zugleich leitende Parteifunktionen inne, wie z.B. Erich Mielke als Minister für Staatssicherheit und Mitglied des Politbüros. Innerhalb des zentralen Parteiapparates waren der Sekretär für Sicherheit, Egon Krenz, und die Sicherheitsabteilung des ZK der SED unter W. Heger für die Anleitung und Kontrolle des MfS zuständig. Auf Bezirksebene erfüllten die Sicherheitsabteilungen der SED-Bezirksleitungen parallele Aufgaben. Die Vorherrschaft der SED gegenüber dem MfS zeigt sich nicht zuletzt in den nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 gegründeten Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen, die zur Vorbereitung auf innere Unruhen und für den Kriegsfall gebildet wurden. In ihnen hatten die jeweiligen Ersten Sekretäre der SED-Bezirks-/Kreisleitungen den Vorsitz, die 2. Sekretäre wirkten als Stellvertreter. Sekretär der Einsatzleitungen war wiederum der jeweilige Leiter der Sicherheitsabteilung der SED-Bezirksleitungen. Dass die Partei in jener Zeit, als sie gezwungen war, sich mit Modrow im November 1989 ein Reformkleid anzulegen, keineswegs gewillt war, an diesem Grundverhältnis etwas zu ändern, zeigt eine Rede Modrows vom 21. November 1989.



