Seit dem Bau der Mauer am 13. August 1961 schloss der Senat von Berlin mehrere Abkommen mit der DDR, um Bürgern des Westteils der Stadt Besuche in Ost-Berlin und der DDR zu ermöglichen. Mit der Unterzeichnung des Vier-Mächte-Schlussprotokolls im Juni 1972 trat die im Dezember 1971 abgeschlossene Vereinbarung zwischen der DDR und dem Senat von Berlin über den Besuchs- und Reiseverkehr in Kraft, die den Besucherverkehr dauerhaft regelte. Seit dieser Zeit konnten in 5 »Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten« (BfBR), die die DDR in West-Berlin betrieb, Anträge auf Einreise gestellt werden.
Wie bereits bei den Passierscheinabkommen vor 1972, lagen auch seit Bildung dieser »Büros« die Bearbeitung der Anträge sowie die Kontrolle und Überwachung der Einreisenden fest in den Händen des MfS. Mit Einrichtung der fünf Besucherbüros wurde zugleich die Arbeitsgruppe (AG) XVII des MfS gebildet, der 1989 insgesamt 308 Mitarbeiter angehörten.
Sie unterstand einem der Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit und arbeitete mit der Hauptabteilung (HA) VI des MfS und der Abteilung Westberlin des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten eng zusammen. In den West-Berliner Büros waren 1989 75 uniformierte Mitarbeiter tätig, die nach außen nicht als MfS-Mitarbeiter auftraten, sondern als zivile Angestellte des BfBR legendiert wurden. Ihre Berufung erfolgte im Auftrag des »Büros des Ministerrates« durch den Leiter der AG XVII, der gleichzeitig für die Auswahl, Legendierung, Überprüfung, politisch-operative Anleitung und ideologische Erziehung der Büromitarbeiter verantwortlich war.




