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Ausstellung des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen

Flucht aus der DDR: 1949-1989

Republikflucht – die ewig blutende Wunde. Nichts belegt deutlicher, wie sehr die Politik der SED ein ununterbrochener Kraftakt gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung war, als der ständige Strom von so genannten Republikflüchtigen. Die Fluchtbewegung war in ihrer zahlenmäßigen Schwankung ein anschaulicher Maßstab dafür, wie Veränderungen in der Politik der SED von der Bevölkerung aufgenommen wurden. Sie zwang im August 1961 zum Mauerbau. Einerseits mochte dieser »Wall« bei der eingemauerten Bevölkerung dazu geführt haben, sich mit dem System und seinen politischen Ritualen zu arrangieren, so lange es keine Hoffnung gab, es ändern zu können. Andererseits blieb die Mauer eine ununterbrochen fließende Quelle der Delegitimation und des individuellen Kampfes um das Menschenrecht auf Freizügigkeit.

Dem tödlichen Grenzregime der DDR fielen von 1949 bis 1989 nach jüngsten Angaben der »Zentralen Ermittlungsgruppe für Regierungs- und Vereinigungskriminalität« (ZERV) Berlin mindestens 548 Personen zum Opfer. Erheblich verletzt durch Schüsse oder Minen wurden mindestens 757 Personen. Seit dem13. August 1961 machten Strafverfahren zur Ahndung von Fluchtversuchen und zur strafrechtlichen Abwehr von Ausreiseanträgen Jahr für Jahr ca. die Hälfte aller politischen Strafverfahren aus.

Der Kampf gegen Ausreiseantragsteller

Wie im Kampf gegen die Republikflucht in Form des Grenzdurchbruches nahm auch im Kampf gegen die »legale« Ausreise das MfS eine zentrale Rolle ein. Es gab hierfür eine eigene Abteilung, die »Zentrale Koordinierungsgruppe« (ZKG), die auf Ebene der Bezirksverwaltungen als »Bezirkskoordinierungsgruppe« (BKG) tätig war und die gemeinsame Abwehr von Ausreiseanträgen durch das MfS, Volkspolizei und die Abt. Inneres bei den Räten des Kreises koordinierte. Im Kampf gegen Übersiedlungsanträge wurden die Koordinierungsgruppen von anderen Linien des MfS, insbesondere von der Linie XX, und dem Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei unterstützt.

Die Flut von Ausreiseantragstellern wurde in den 70er und 80er Jahren zum schwierigsten innenpolitischen Problem der SED. Die Genossen des Politbüros waren ständig mit dem Thema konfrontiert; Erich Honecker bekam die Listen jener, deren Ausreiseantrag nach langen Kämpfen schließlich bewilligt wurde, zur abschließenden Genehmigung vorgelegt. Nicht wenige DDR-Bürger nahmen bewusst in Kauf, für ein bis zwei Jahre wegen eines politischen Delikts in Haft zu gehen in der Erwartung, anschließend von der Bundesrepublik freigekauft zu werden. Zwischen 1963 und 1989 kamen im Wege des Freikaufes politischer Häftlinge ca. 34 000 DDR-Bewohner in die Bundesrepublik. Unterhalb strafrechtlicher Sanktionen entwickelten SED und MfS ein ausgefeiltes System an repressiven Maßnahmen, mit denen Bürger abgeschreckt werden sollten, Ausreiseanträge zu stellen respektive dazu bewegt werden sollten, Anträge zurückzuziehen.

Als »Partner der Zusammenarbeit« im Kampf gegen das Grundrecht auf Freizügigkeit wirkten MfS, die Räte der Bezirke, die Justiz, die betrieblichen Kaderabteilungen und der so genannte Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) zusammen.

Als am 11. 9. 89 Ungarn die Grenze nach Österreich öffnete, flüchteten bis Ende September rund 25 000 DDR-Bürger über diese Grenze.

Chronik einer Ausreise

1976, Sept. 1. Ausreiseantrag von K., Ablehnung des Wehrdienstes

1976, Okt. vergebliches Rückgewinnungsgespräch, danach Kündigung durch den öffentlichen Arbeitgeber, Ablehnung eines Änderungsvertrages für Hilfsarbeiten durch K., Arbeitsgericht, Hilfsarbeiten rechtlich begründet

1976, Nov. Ablehnung des 1. Ausreiseantrags durch die Abteilung Inneres; Einspruch des Betroffenen und 2. Antrag; Ablehnung des 2. Antrags, Beschwerde bei der Abt. Inneres und dem Büro Honecker, keine Reaktion, weitere Beschwerden bleiben unbeantwortet

1977, ab Aug. arbeitslos, erfolglose Bewerbungen, unausgesprochenes Berufs- und Arbeitsverbot, eingeschränkte Reisemöglichkeiten, kurze Zeit Berlinverbot (Ausweisung)

1978, ab April Theaterarbeiter, durch Bürgschaft einer Kollegin ermöglicht

1978, Okt. Rücknahme des Antrags, Flucht über Ungarn geplant, nicht realisierbar, da Visum vom Polizeipräsidium verweigert wird

1979 Wirbelsäulenschaden und gesundheitsbedingte Kündigung

1979 - 1980 Honorarvertrag für Hilfsarbeiten in einem Museumsarchiv, Vorschlag des Abteilungsleiters an K., ihn als wissenschaftlichen Mitarbeiter einzustellen, wird vom Direktor aus Sicherheitsgründen abgelehnt und hat für K. die Kündigung zur Folge

1980 arbeitslos, Bewerbungen bleiben erfolglos, Beschwerde an das Büro Hager

1980, Okt. Gespräch mit dem verantwortlichen Abteilungsleiter, Aufhebung des Berufsverbots (teilweise)

1980 - 1982 freiberufliche Tätigkeit als Assistent

1982 - 1985 Arbeit im Beruf, eingeschränkte Möglichkeiten, Misstrauen und gravierende Wohnungsprobleme führen zur Kündigung durch K., der Wechsel zu einer anderen Arbeitsstelle kommt nicht zustande. Bewerbungen bleiben ergebnislos. K. bekommt keine Arbeitsmöglichkeit mehr, nicht nur in seinem Beruf.

1986, Jan. stellen K. und seine Frau für sich und die beiden Kinder einen Ausreiseantrag.

1986, April Friedhofsarbeiter bei der Evangelischen Kirche. K. und seine Frau nehmen aktiv an den Aktionen der Ausreisegruppen in der Bekenntnis-Kirche in Treptow und der Sophien-Kirche teil.

1987 die Tochter darf trotz sehr guter Leistungen die Erweiterte Oberschule nicht besuchen

1989, März Zahlung von mehreren tausend DM an ein entsprechendes Anwaltsbüro in München zur Beschleunigung der Ausreise, ausgelegt von Freunden. Die letzten Wochen bis zur Genehmigung der Ausreise wird K. sichtbar überwacht und am Wahltag 1989 für einige Stunden von angeblichen Kriminalpolizisten zum Verhör abgeholt.

1989, Juni Ausreise nach West-Berlin

Nach einer ungewissen Wartezeit erhält der Ausreiseantragsteller eine Vorladungskarte der Abt. Innere Angelegenheiten zwecks Vorsprache. Der Inhalt der Vorladung verrät meistens, dass an diesem Tag die Ausreise erfolgt. In der Abt. Innere Angelegenheiten erhält der Antragsteller die Urkunde über die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft und nach Abgabe des Personalausweises eine Identitätsbescheinigung.

Nach Aushändigung der Reisepapiere bei der Volkspolizei muss er an diesem Tag die DDR bis 24.00 Uhr verlassen.

Kontakt

Der Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
Scharrenstraße 17
10178 Berlin

Tel.: (030) 240792-0
Fax: (030) 240792-99

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