Eine Sonderform der klinischen Psychiatrie ist die Unterbringung im Krankenhaus des Maßregelvollzugs (KMV). Diese gerichtliche Unterbringung gehört nicht zum regionalisierten psychiatrischen Versorgungssystem und ist mit seinen zwei Standorten in Reinickendorf (Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik) und Pankow (Klinikum Buch) ein Krankenhausbetrieb des Landes Berlin.
Wenn Menschen erhebliche Straftaten begehen und wegen einer psychischen Erkrankung oder wegen Suchtmittelmissbrauchs nicht oder eingeschränkt schuldfähig sind, wird vom Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – in Berlin dem Krankenhaus des Maßregelvollzugs – angeordnet. Die Unterbringung dient sowohl der Besserung und Sicherung des Patienten als auch der Verbrechensverhütung, der Gefahrenabwehr und damit der Sicherheit der Allgemeinheit.
Weitergehende Informationen über das Krankenhaus des Maßregelvollzugs erhalten Sie unter
www.berlin.de/kmv/index.html.