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Heinrich Beuscher

Der Landesbeauftragte für Psychiatrie

Heinrich Beuscher studierte Politologie am Otto-Suhr-Institut in Berlin. Nach seinem Studienabschluss arbeitete er mehrere Jahre als Referent des Gesundheitsstadtrates im Berliner Bezirk Reinickendorf. Der Arbeitsschwerpunkt lag in der Aufsicht über die beiden Schwerpunktkrankenhäuser des Bezirks.

1990 übernahm er in Reinickendorf die modellhaft zur Erprobung in Berlin geschaffene Stelle eines Planungsreferenten und Psychiatriekoordinators in der Gesundheitsabteilung des Bezirksamts. Neben der Entwicklung eines bezirklichen Hilfesystems für psychisch kranke und suchtkranke Menschen sowie der Erarbeitung einer Altenhilfeplanung für den Bezirk in Kooperation mit der TU - Berlin hat er die bezirkliche Plan- und Leitstelle Gesundheit konzeptionell entwickelt und geleitet.

Mit dem Wechsel in die Senatsverwaltung für Gesundheit im Jahr 1995 übernahm er die Leitung des neu geschaffenen Schwerpunktbereichs der Berliner Psychiatrieplanung. Für das Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP), bis heute Grundlage sowohl für die erfolgte Enthospitalisierung in der Psychiatrie als auch die Entwicklung der Strukturen des Berliner Pflichtversorgungssystems für psychisch kranke und suchtkranke Menschen, steht er als Urheber ein.

Im Mai 1996 wurde Heinrich Beuscher zum Landesbeauftragten für die Psychiatrie berufen. Im Jahr 2001 übernahm er dann neben der Leitung des Psychiatriereferates die Zuständigkeit für Fragen der gesundheitlichen Versorgung, der Biomedizin und Familienplanung.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass zu den psychischen Erkrankungen auch die Suchterkrankungen gehören, setzte sich Heinrich Beuscher seit vielen Jahren für die Zusammenführung der seinerzeit getrennten Zuständigkeiten auf der Landesebene ein. Seit 2007 leitet er das Referat Psychiatrie, Sucht und Gesundheitsvorsorge.
Seit 2011 fällt auch die Umsetzung des „Integrierten Gesundheitsprogramms“ in seine Zuständigkeit.

In der Arbeit lässt er sich in allen Bereichen von seiner Grundüberzeugung leiten, dass gesundheitsbezogene Planungen, die nur Defizite in den Focus nehmen, zu kurz greifen. Eine zeitgemäße Gesundheitsplanung muss immer auch gesundheitsfördernde Ansätze und somit auch die Ressourcen der Menschen mitdenken und für ihre Einbringung die erforderlichen Voraussetzungen schaffen.
Auch wenn er für eine Vielzahl von Einzelfragen zuständig ist so gilt sein besonderes Augenmerk nach wie vor psychisch und suchtkranken Menschen; hier engagiert er sich in besonderer Weise für eine Verbesserung der Versorgungsstrukturen - auch in Zeiten knapper Kassen.

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
- Der Landesbeauftragte für Psychiatrie -
Oranienstr. 106
10969 Berlin

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