Bedarfsplanung

Stadtplan von Berlin mit mehreren Stecknadeln

Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung in Berlin

Mit der Bildung des Gemeinsamen Landesgremiums nach § 90a SGB V wurden zu Beginn des Jahres 2013 neue gesetzliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geschaffen. Zu den Aufgaben des Landesgremiums gehört, Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung sowie Stellungnahmen zum Bedarfsplan und zur Über- bzw. Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung abzugeben. Ziel ist, den Zugang der Patientinnen und Patienten zur ambulanten Ärzteversorgung in den einzelnen Bezirken zu verbessern.

Karin Stötzner begrüßt in einer Stellungnahme vom 6. März 2013 zum Bedarfsplan 2013 für den Zulassungsbezirk Berlin die Idee des Gemeinsamen Landesgremiums, äußert aber auch Kritik über die fehlende gleichberechtigte Einbindung der Patientenvertretung gemäß des in § 99 Absatz 1 Satz 4 SGB V geregelten Rechts zur Mitsprache.

Im Oktober 2013 hat das Gemeinsame Landesgremium eine Empfehlung veröffentlicht, laut der die ärztliche Versorgungsplanung auf der Basis von bezirksbezogenen Sozialindikatoren für Berlin ausgestaltet werden soll. Karin Stötzner begrüßt auch diese Idee, äußert in einer Stellungnahme zur Absichtserklärung, in Berlin Sozialindikatoren in die ärztliche Versorgungsplanung einzubeziehen, aber ebenfalls Kritik an der fehlenden gleichberechtigten Einbindung der Patientenvertretung. Beide Stellungnahmen liegen im Folgenden im PDF-Format vor.

  • Stellungnahme der Patientenbeauftragten zum Bedarfsplan 2013 für den Zulassungsbezirk Berlin

    PDF-Dokument (203.5 kB)

  • Stellungnahme der Patientenbeauftragten zur Absichtserklärung, in Berlin Sozialindikatoren in die ärztliche Versorgungsplanung einzubeziehen

    PDF-Dokument (291.3 kB)

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