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Schwerpunktthemen

Einige Themenfelder genießen die besondere Aufmerksamkeit der Patientenbeauftragten.


Bedarfsplanung der ambulanten Ärzteversorgung in Berlin

Mit Beginn des Jahres 2013 sind neue gesetzliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung der Länder bei der Bedarfsplanung geschaffen worden. So wurde das gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V geschaffen. Zu dessen Aufgaben gehören Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Versorgung sowie Stellungnahmen zum Bedarfsplan und zur Über/-Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung abzugeben. Ziel ist es, den Zugang der Patientinnen und Patienten zur ambulanten Ärzteversorgung in den einzelnen Bezirken zu verbessern.

Am 08. März 2013 fand die konstituierende Sitzung des Landesgremiums statt. Auf der Tagesordnung stand die Bedarfsplanung 2013 für den Zulassungsbezirk Berlin.

Stell PatB zum Bedarfsplan 2013

Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme der Patientenbeauftragten für Berlin gemäß des in § 99 Absatz 1 Satz 4 SGB V geregelten Rechts zur Mitsprache. laden »

(Stell PatB zum Bedarfsplan 2013, 203 KB)



Patientenorientierte Bedarfsplanung - Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in Berlin

Die Frage, wie die Patientinnen und Patienten selbst ihre Versorgungssituation sehen, wurde bisher wenig betrachtet. Daher hat die Patientenbeauftragte eine Befragung von Bürgerinnen und Bürgern in zwei Berliner Bezirken zur ambulanten Versorgung in Auftrag gegeben. Im Ergebnis dieser Befragung wurde festgestellt, dass sich in Berlin ein unterschiedliches Versorgungsangebot weniger in der Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Angebote äußert, sondern vielmehr in der Frequentierung von Praxen und daraus resultierenden möglichen Qualitätsunterschieden bei der Betreuung der Patientinnen und Patienten resultiert.

Praesentation Aerztliche Versorgung

Ergebnisse dieser Befragung, ein Sozialindikatives Modell der regionalen ärztlichen Versorgung in Berlin sowie eine Darstellung zur Konstituierung des Gemeinsamen Landesgremiums können Sie der folgenden Präsentation entnehmen. laden »

(Praesentation Aerztliche Versorgung, 543 KB)
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patiente - Patientenrechtegesetz

Am 26. Februar 2013 tratt das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patiente - umgangssprachlich Patientenrechtegesetz - als Artikelgesetz in Kraft. Den Wortlaut des Patientenrechtegesetzes(Externer Link) können Sie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt entnehmen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de(Externer Link).

Bundesratsinitiative zum geplanten Patientenrechtegesetz

Gemeinsam mit der Patientenbeauftragten wurde 2011 vom Berliner Senat eine Bundesratsinitiative initiiert, mit der zentrale Anliegen von Patientinnen und Patienten im geplanten Patientenrechtegesetz stärker in den Mittelpunkt gerückt werden sollen. Die damit verbundene größere Übersichtlichkeit und Klarheit soll zu einer besseren Wahrung und Durchsetzung der Interessen und Rechte von Patienten in der Praxis und im Behandlungsalltag führen.

Schwerpunkte der gemeinsam mit Brandenburg entwickelten Bundesratsinitiative sind:

  • Regelung von Rechten zur Aufklärung, Beratung und Information von Patientinnen und Patienten im Behandlungsprozess,
  • bessere Behandlungsdokumentation und mehr Transparenz im Behandlungsgeschehen,
  • bessere Position der Patientinnen und Patienten in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren bei Behandlungsfehlern,
  • Sicherstellung von Beteiligungsrechten und Ausbau der Unabhängigen Patientenberatung,
  • mehr Transparenz bei den Individuellen Gesundheitsleistungen.
BR-Antrag PatRechte

Den vollständigen Antrag finden Sie in der nebenstehenden pdf-Datei. laden »

(BR-Antrag PatRechte, 41 KB)


Anmerkungen zum Referentenentwurf

Im Januar 2012 stellte die Bundesregierung nach langem Vorlauf den Referentenentwurf zum geplanten Patienterechtegesetz vor. Karin Stötzner begrüßt die Vorlage für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten ausdrücklich, sieht jedoch bei einigen Punkten, wie zum Beispiel

  • den Regelungen zur Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung; insbesondere, die seit langem geforderten Stimmrechte in Verfahrensfahren der Selbstverwaltung,
  • der Sicherstellung einer ausreichenden und fortdauernden Berufshaftpflichtversicherung
  • und den Regelungen im Umgang mit IGeL-Leistungen
die dringende Notwendigkeit der Ergänzung bzw. Schärfung.
Stell_PatRG

Den vollständigen Kommentar finden Sie in der nebenstehenden pdf-Datei. laden »

(Stell_PatRG, 67 KB)
Qualität im Krankenhaus

Alle Krankenhäuser in Deutschland sind nach § 137 SGB V gesetzlich verpflichtet, Qualitätsberichte vorzulegen. Erstmals geschah dies im August 2005. Inzwischen folgten weitere.

Wenn sich sich mit den Berichten beschäftigen möchten, empfehlen wir Ihnen zum besseren Verständnis die Lesehilfe des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Lesehilfe Qb G Ba

Lesehilfe zu den Qualitätsberichten laden »

(Lesehilfe Qb G Ba, 242 KB)

Ziel dieser Veröffentlichung über das Leistungsspektrum der Krankenhäuser und die Güte der erbrachten Leitungen ist die Bereitstellung fundierter Informationen für Patienten und Versicherte. Sie sollen die notwendigen Auskünfte und Entscheidungshilfen für die qualifizierte Auswahl eines Krankenhauses erhalten.

Für Patienten und Patientinnen sind die Berichte, so wie sie vorgelegt wurden, noch nicht wirklich als Instrument für einen Vergleich und eine eigene Entscheidung geeignet. Dafür sind sie zu unübersichtlich, zu fachspezifisch und nur als einzelne Texte, aber nicht in einer vergleichenden krankenhausübergreifenden Datenbank zugänglich. Aber sie sind ein erster wichtiger Schritt, ein Anfang, mit dem sich einweisende Ärzte und Patienten orientieren können.

Nun geht es darum, dass die Berichte in Form und Sprache zu einem wirklichen Instrument der Entscheidungshilfe für Patienten werden können. Sie müssen also leicht zugänglich und verständlich sein. Daher muss für die Auswertung und Bereitstellung der Informationen auch ein Rahmen gefunden werden, der eine vergleichende Darstellung von Leistungen und Ergebnissen möglich macht.

Damit sich das Instrument der Qualitätsberichte als faktische Orientierungshilfe erweisen kann, sollten die Berichte Wünsche und Bedürfnisse der Patienten aufgreifen und die darin bereitgestellten Informationen die Erwartungen von Patienten an einen Krankenhausaufenthalt berücksichtigen. Die Patientenbeauftragte für das Land Berlin möchte einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass dies auch gelingen kann. Daher stellte sie im März 2007 erneut einen Anforderungskatalog an die Qualitätsberichte nach § 137 SGB V aus Patientensicht zur Verfügung und und hat diesen im Vorfeld der Veröffentlichung an alle Berliner Krankenhäuser geschickt.

Mit den Anforderungen und Fragen aus Patientensicht soll darüber hinaus aus Patientensicht deutlich gemacht werden, in welchen Feldern die Darstellung von Qualitätsanstrengungen besonders wichtig ist. Die Fragen selber verstehen sich daher auch als Beitrag zur Qualitätsentwicklung.

Lesehilfe Qb G Ba

Anforderungen an Qualitätsberichte aus Patientensicht 2007 laden »

(Lesehilfe Qb G Ba, 242 KB)

Kontakt

Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
- Die Patientenbeauftragte für Berlin -
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Stadtplan

Patientenbeauftragte:
Karin Stötzner
Büro der Patientenbeauftragten
(telefonisch
Mo - Fr, 10:00 – 14:00 Uhr,
persönl. Sprechstunde nach Vereinbarung):
Telefon (030) 9028-2010

E-Mail

Informationsplattform



... mit der KRANKENHAUSSUCHE(Externer Link) für die Berliner Kliniken

... und der Liste der Berliner Patientenfürsprecher