Start des Fonds für Sicherheitsmaßnahmen für Opfer politisch-extremistischer Gewalt

Pressemitteilung vom 24.07.2020

Ab sofort können Betroffene von politisch-extremistischer Gewalt im Rahmen des Opferschutzes Anträge zur Unterstützung für Sicherheitsmaßnahmen stellen.

Vorfälle von politisch-extremistischer Gewalt und Bedrohung – auch über Berlin hinaus – sind keine Seltenheit. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat daher im aktuellen Haushalt einen entsprechenden Fonds zur Unterstützung von Betroffenen eingerichtet und für die Haushaltsjahre 2020/2021 vier bzw. fünf Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport angesiedelte Landeskommission Berlin gegen Gewalt übernimmt die organisatorische und inhaltliche Bearbeitung des Unterstützungsfonds.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zum Start: „Der Fonds ist ein wichtiger Schritt und zugleich Zeichen für Betroffene politisch-extremistischer Gewalt: Wir lassen sie nicht allein. Der Staat bietet hier Schutz und Hilfe. Vieles beginnt mit Hass in Worten. Bis zu einer Tat ist es dann meist nicht mehr weit. Für diese Opfer wollen wir da sein. Unsere Gesellschaft ist nur stark, wenn wir alle zusammenstehen; und noch stärker durch Offenheit, Toleranz und Vielfalt. Die Hilfs- und Unterstützungsleistungen bedeuten für mich eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es ist gut, dass das erste Geld in Kürze fließen kann.“

Der Fonds umfasst die drei Handlungsfelder Opferschutz, Opferhilfe und Opferperspektive, in denen Betroffene auch finanziell unterstützt werden.
Der Opferschutz soll durch bauliche Sicherungs- und Schutzmaßnahmen oder notwendige Umzugskosten in einem Gesamtvolumen von bis zu einer Millionen Euro sichergestellt werden. Ab sofort können die entsprechenden Anträge bei der Landeskommission Berlin gegen Gewalt gestellt werden. Finanzielle Unterstützung gibt es bis zu einem Betrag von 50.000 €. Diese ist für Menschen, gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Initiativen, die aufgrund ihres politischen Engagements für demokratische Grundsätze oder durch Rassismus, antisemitischer Gewalt oder anderen Formen der Diskriminierung und Bedrohung, einer Gefährdung ausgesetzt sind.

Der Fonds für Sicherheitsmaßnahmen wurde ausgehend von dem Austausch mit der Zivilgesellschaft entwickelt und berücksichtigt auch Bedarfe, die u.a. in Gesprächen des Innensenators nach den rassistisch-rechtsterroristischen Morden in Hanau an uns herangetragen worden sind.

Die Regelung zu den baulichen Schutzmaßnahmen (Opferschutz) ist das erste Ergebnis aus den Gesprächen mit der Zivilgesellschaft. Weitere Unterstützungs- und Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Opferhilfe und Opferperspektive – wie z. B. ein niedrigschwelliges Angebot zur Soforthilfe, die Stärkung der Beratungsstrukturen und eine Kampagne zu Opferperspektiven, folgen in den nächsten Wochen und Monaten.

Alle Informationen und Anträge zum Fonds finden Sie unter:
https://www.berlin.de/lb/lkbgg/praevention/unterstuetzungsfonds/opferschutz/