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Migrationspaket
Aktuell gibt es eine Vielzahl an Neuerungen im Asyl- und Aufenthaltsgesetzt. Diese rechtlichen Details sind vermutlich auch für Sie von Bedeutung! Sie brauchen das Wissen zum Beispiel für Ihren individuellen Aufenthalt.
Darum haben wir zu einigen zentralen Neuerungen Infoblätter entwickelt. Wenn Sie darüber hinaus Fragen oder einen tiefergehenden Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne per Mail an das Willkommenszentrum willkommenszentrum@intmig.berlin.de oder kommen Sie in unsere offene Sprechstunde.
Duldung mit ungeklärter Identität
Mit dem Migrationspaket wurde zum 21. August 2019 eine neue Form der Duldung eingeführt, auch bekannt als „Duldung light“. Der Gesetzgeber möchte damit ausreisepflichtige Personen sanktionieren, die bei der Passbeschaffung oder Identitätsklärung nicht ausreichend mitwirken. Für die Betroffenen einer Duldung mit diesem Zusatz entstehen viele Nachteile.
Wichtig! Berliner Auslegung der Duldung mit ungeklärter Identität
Aktuell wird im Landesamt für Einwanderung Berlin nicht direkt eine Duldung mit ungeklärter Identität erteilt, sondern zunächst auf die Mitwirkungspflichten hingewiesen und für sechs Monate eine „normale“ Duldung nach § 60a AufenthG ausgestellt. In dieser Zeit sollen Personen sich um Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung bemühen.
Wenn anschließend keine Identitätsklärung bzw. Passbeschaffung erfolgt ist und die Bemühungen hierfür nicht ausreichen oder nicht glaubhaft sind, wird eine Duldung mit ungeklärter Identität erteilt. Wenn die Passbeschaffung allerdings erfolgreich war und kein anderer Duldungsgrund vorliegt, besteht kein Grund für die Aussetzung der Abschiebung mehr. Suchen Sie bei Fragen unbedingt eine Rechtsberatung auf!
Ausbildungsduldung
Aktuell ist es bereits möglich eine Duldung zum Zwecke der Berufsausbildung zu erhalten. Die Ausbildungsduldung wird zum 1. Januar 2020 in eine eigene Vorschrift überführt, um die Anwendung zu vereinfachen und eine bundeseinheitliche Praxis zu erreichen. Dabei wird es entscheidende Änderungen geben.
Beschäftigungsduldung
Ebenfalls ab dem 1. Januar 2020 wird es unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, eine Duldung zum Zwecke der Beschäftigung zu erhalten. Dadurch sollen nachhaltig Beschäftigte einen Schutz vor Abschiebung und eine langfristige aufenthaltsrechtliche Perspektive erhalten. Allerdings bestehen hierfür hohe Hürden.
Öffnung Sprach- und Ausbildungsförderung
Um die Arbeitsmarktchancen für bereits hier lebende Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung zu verbessern, wurden die Instrumente der Sprach- und Ausbildungsförderung ab dem 1. August 2019 partiell geöffnet. Die Zugangsmöglichkeiten bleiben jedoch unübersichtlich: es bedarf z.B. einer „guten Bleibeperspektive“ oder einer „Arbeitsmarktnähe“.
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Beauftragte für Integration und Migration
des Senats von Berlin
- Tel.:
- (030) 901723-163
- Fax:
- (030) 901723-120
- E-Mail an die Beauftragte für Integration und Migration des Berliner Senats
- Homepage der Beauftragten für Integration und Migration des Berliner Senats
Nahverkehr
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U Mendelssohn-Bartholdy-Park
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U Gleisdreieck
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0.5km
U Kurfürstenstr.
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Berlin, Lützowstr./Potsdamer Str.
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Berlin, Potsdamer Brücke
- M48
- M85
- N1
- N2
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0.3km
Berlin, Gedenkstätte Dt. Widerstand
- M29
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0.5km
Berlin, Kulturforum
- M48
- M85
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0.5km
U Kurfürstenstr.
- 106
- 187
- M48
- M85
- N1
- N2
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0km
Berlin, Lützowstr./Potsdamer Str.