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Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin
Wichtige Information: Coronavirus in Berlin
Wegen der aktuellen Situation finden die Beratungen zurzeit vorranging telefonisch oder per E-Mail statt. In Einzelfällen können persönliche Beratungstermine vereinbart werden.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen oder richten Sie Ihre Terminanfrage an: haertefallfonds@intmig.berlin.de oder rufen Sie direkt an unter: (030) 9017 23 125
Mit dem Förderprogramm Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin, das am 01. Juli 2016 in Kraft getreten ist, reagiert das Land Berlin auf den erhöhten Fachkräftebedarf und die gleichzeitig steigende Anzahl an Zuwanderinnen und Zuwanderern. Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bei der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens zu unterstützen.
Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht aus eigenen Mitteln finanziert werden können oder nach dem SGB II, dem SGB III, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), den Landesprogrammen QfB bzw. QvB oder aus dem Förderprogramm des Bundes (Anerkennungszuschuss) gefördert werden.
Infos als Download
Checkliste: Förderung durch den Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin - Bin ich antragsberechtigt?
PDF-Dokument (457.7 kB)
Verwaltungsvorschriften
Die Verwaltungsvorschriften Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin sind unter folgendem Link abrufbar: /lb/intmig/themen/ausbildung-und-arbeit/haertefallfonds-berufsanerkennung/verwaltungsvorschrift-haertefallfonds-berufsanerkennung-berlin-1018060.php.
Wer kann gefördert werden?
- Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation,
- die einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus haben,
- die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in Berlin haben,
- die glaubhaft darlegen, die Erwerbstätigkeit in Berlin anzustreben,
- die keine Förderung durch SGB II, SGB III, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), den Landesprogrammen QfB bzw. QvB oder aus dem Förderprogramm des Bundes (z.B. Anerkennungszuschuss) erhalten,
- die über keine ausreichenden eigenen Mittel verfügen (Einkommensgrenze von 26.000 EUR pro Jahr bei Alleinstehenden und 40.000 EUR bei verheirateten bzw. verpartnerten Antragstellenden).
Was kann gefördert werden?
- Gebühren für das Anerkennungsverfahren
- Kosten für notwendige Übersetzungen
- Kosten für Dolmetscher/innen
- Kosten für Ausgleichsmaßnahmen bzw. Qualifizierungsmaßnahmen zur Herstellung der Gleichwertigkeit (Lehrgangskosten, Fahrtkosten außerhalb des öffentlichen Nahverkehrs, Kosten für notwendige Lernmittel, zwingend erforderliche Arbeitskleidung, Kinderbetreuungskosten)
- Kosten für im Rahmen des Anerkennungsverfahrens notwendige Sprachkurse (oberhalb B1)
Der Antrag muss in der Regel vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Gefördert werden können Kosten ab 100 EUR bis maximal 10.000 EUR pro Person, die nicht rückzahlbar sind. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen oder Bescheide i.d.R. direkt an das ausführende Institut. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Beratung und Antragstellung im Willkommenszentrum bei der:
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin
Telefon: (030) 901723 125
Fax: (030) 901723 120
E-Mail: haertefallfonds@intmig.berlin.de
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Beauftragte für Integration und Migration
des Senats von Berlin
- Tel.:
- (030) 901723-163
- Fax:
- (030) 901723-120
- E-Mail an die Beauftragte für Integration und Migration des Berliner Senats
- Homepage der Beauftragten für Integration und Migration des Berliner Senats
Nahverkehr
- U-Bahn
-
-
0.5km
U Kurfürstenstr.
- U1
- U3
-
0.6km
U Mendelssohn-Bartholdy-Park
- U2
-
0.7km
U Gleisdreieck
- U1
- U3
- U2
-
0.7km
U Bülowstr.
- U2
- U3
-
0.5km
U Kurfürstenstr.
- Bus
-
-
0km
Berlin, Lützowstr./Potsdamer Str.
- M48
- M85
- N1
- N2
-
0.3km
Berlin, Potsdamer Brücke
- M48
- M85
- N1
- N2
- M29
-
0.3km
Berlin, Gedenkstätte Dt. Widerstand
- M29
-
0.5km
Berlin, Kulturforum
- M48
- M85
- N2
-
0.5km
U Kurfürstenstr.
- 106
- 187
- M48
- M85
- N1
- N2
-
0km
Berlin, Lützowstr./Potsdamer Str.