Die Aufgaben des Beauftragten des Senats von Berlin für Integration und Migration

Die/der Beauftragte des Senats für Integration und Migration
ist ressortübergreifend mit der Integration der Migrantinnen
und Migranten in Berlin befasst. Die Einrichtung besteht seit
1981.
Bisherige Integrationsbeauftragte:
- 1981 – 2003 – Barbara John
- 2003 – 2012 – Günter Piening
- 2012 – 2015 – Dr. Monika Lüke
- seit 09/2015 – Andreas Germershausen
Kurzbiografie Andreas Germershausen und Download eines freien Pressefotos unter diesem Link
Konzeption der Berliner Integrations- und Migrationspolitik
Die Hauptaufgabe der/des Beauftragten des Senats für Integration und Migration besteht darin, die Migrations- und Integrationspolitik des Senats von Berlin mitzugestalten und mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen. Da Integration eine Querschnittsaufgabe ist, d. h. alle Politikfelder und damit alle Senatsverwaltungen gleichermaßen hierzu für ihren Bereich Verantwortung tragen, obliegt der/dem Integrations- und Migrationsbeauftragten die strategische Steuerung der gesamten Integrationspolitik Berlins.
Weitere Arbeitsschwerpunkte
- Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Migrantenorganisationen
- Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
- Beratung in zuwanderungs- und integrationsrechtlichen sowie sozialen Fragen
- Informations- und Beratungsangebote im Willkommenszentrum Berlin für alle neu Zugewanderten zu Themen, die ihr Ankommen und ihren Aufenthalt in Berlin betreffen
- Migrations- und Flüchtlingspolitik
- Menschenrechte und ethnische Minderheiten
- Grundsatzfragen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern
- Geschäftsstelle des 2003 gegründeten Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen neben Vertretern der Senatsverwaltungen, der Wirtschaft und Wohlfahrtseinrichtungen die Migrationspolitik des Senats kritisch begleiten und weiterentwickeln
- Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Soziale Infrastruktur für Migrantinnen und Migranten
Der Senat von Berlin fördert mit einer Vielzahl integrationsspezifischer Maßnahmen die rechtliche und soziale Gleichstellung der Zuwanderergruppen. Die Integrationsbeauftragte fördert dabei Migrantenorganisationen, deren Aktionsradius sich über ganz Berlin erstreckt, mit dem Ziel, die Partizipation der Migrantinnen und Migranten zu stärken. Dazu gehört die Förderung landesweiter Zusammenschlüsse in der Migrantenarbeit und von Vereinen, einschließlich der Gewährung finanzieller Hilfen.