Chancengerechtigkeit und Teilhabe für alle und die Möglichkeit, sich mit den individuellen Potenzialen einbringen zu können, sind die Voraussetzung für eine prosperierende, friedliche und gerechte Weiterentwicklung der Einwanderungsstadt Berlin. Darum hat Berlin als erstes Bundesland ein Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration verabschiedet.
Eine verbesserte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund soll damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Mit diesem Gesetz soll auch für alle politischen Handlungsfelder das Prinzip der interkulturellen Öffnung von Verwaltungen und sozialen Diensten gesetzlich festgeschrieben werden.
Berlin hat als erstes Bundesland ein Integrationsgesetz verabschiedet. Das Abgeordnetenhaus billigte am Donnerstag, 09.12.2010, mit der Mehrheit der beiden Regierungsfraktionen das "Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin". Es wurde am 28. Dezember 2010 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet.
Auf der Archivseite finden Sie Diskussionsbeiträge und Textmaterial zum Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz sowie in chronologischer Reihenfolge Veranstaltungen zur Thematik, die hier angekündigt wurden und bereits stattgefunden haben.
