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Der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen
„Integration erfordert Teilhabe.“ Dieser Schlüsselsatz stellt die Chancengerechtigkeit für und die Beteiligung, Aktivierung und Eigeninitiative von Migrantinnen und Migranten in den Mittelpunkt der Berliner Integrationspolitik. Voraussetzung für erfolgreiche Integrationsprozesse ist die Chance, an den Möglichkeiten, die unsere Gesellschaft bietet, teilhaben zu können.
Ein wesentliches Element zur Stärkung der Partizipationsmöglichkeiten von Migrantinnen und Migranten ist der Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, der durch das Partizipations- und Integrationsgesetz (PartIntG) auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden ist (vgl. § 6 PartIntG).
Durch die gesetzliche Verankerung erfährt der Landesbeirat eine Aufwertung, insbesondere die gewählten Migrantenvertreter/innen haben nun eine stärkere Position bei der Gestaltung politischer Prozesse.
Der Landesbeirat erarbeitet Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Berliner Integrationspolitik. Wie stark der Einfluss des Landesbeirates sein kann, zeigt die Entstehungsgeschichte des Partizipations- und Integrationsgesetzes selbst: Denn dieses Gesetz ist maßgeblich auf eine Initiative der Migrantinnen und Migranten des Landesbeirats zurückzuführen.
Der Landesbeirat tagt drei- bis viermal jährlich unter dem Vorsitz der Senatorin bzw. des Senators für Integration. Mitglieder im Landesbeirat sind die sieben gewählten Vertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen von Migranten- und Aussiedlerorganisationen, Staatssekretärinnen und Staatssekretären der verschiedenen Senatsverwaltungen, die Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration, vom Rat der Bürgermeister der Bezirke entsandte Vertreter/innen, ein/e Vertreter/in der Bezirksbeauftragten für Integration und Migration, Verbände, Gewerkschaften und nichtstaatliche Organisationen.
Die Migranten- und Aussiedlervertretung wird auf einer Wahlversammlung gewählt. Stimmberechtigt sind die Vertreterinnen und Vertreter der Organisationen, die bei der Beauftragten für Integration und Migration die Aufnahme in die Liste beantragt und eine Bewilligung erhalten haben. Dabei gilt: Ein Verein – eine Stimme!