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Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration

Aufgaben des Beauftragten für Integration und Migration

Der Beauftragte des Senats für Integration und Migration ist ressortübergreifend mit der Integration der Migrantinnen und Migranten befasst. Die Einrichtung besteht seit 1981. Bis 2003 übte Barbara John dieses Amt aus, seit dem 1. Juni 2003 Günter Piening.
Günter Piening
Curriculum Vitae des Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration. mehr...
Konzeption der Berliner Integrations- und Migrationspolitik
Die Hauptaufgabe des Integrationsbeauftragten liegt darin, die Grundsatzfragen der Ausländer- und Integrationspolitik des Senats von Berlin zu gestalten und diese mit anderen Verwaltungen im Land Berlin abzustimmen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Analyse und die Konzeption von Maßnahmen zum Abbau von Integrationshemmnissen im rechtlichen, administrativen und sozialen Bereich. Zu den Schwerpunkten gehören die interkulturelle Öffnung und Ausrichtung der Verwaltung und der Abbau von Diskriminierungen. In allen Aufgabenbereichen arbeitet der Integrationsbeauftragte eng mit kommunalen Migrantenbeauftragten und -vertretungen, Verbänden, Organisationen, Initiativen und den diplomatischen Vertretungen zusammen.

Das Büro des Integrationsbeauftragten ist Geschäftsstelle des 2003 gegründeten Landesbeirats für Integrations- und Migrationsfragen.
Soziale Infrastruktur für Migrantinnen und Migranten
Der Senat von Berlin fördert mit einer Vielzahl integrationsspezifischer Maßnahmen die rechtliche und soziale Gleichstellung der Zuwanderergruppen. Der Integrationsbeauftragte fördert dabei Migrantenorganisationen, deren Aktionsradius sich über ganz Berlin erstreckt, mit dem Ziel, die Partizipation der Migrantinnen und Migranten zu stärken. Dazu gehört die Förderung landesweiter Zusammenschlüsse in der Migrantenarbeit und von Vereinen, einschließlich der Gewährung finanzieller Hilfen.
Beratung
Das Büro des Integrations- und Migrationsbeauftragten ist auch eine direkte Anlaufstelle für Ratsuchende in integrations- und ausländerpolitischen sowie rechtlichen und sozialen Fragen. Die Beratungstätigkeit dient zum einen der unmittelbaren Klärung von Zweifelsfällen oder der Hilfe in Problem- und Notsituationen. Besonders schwierige Einzelfälle können der Berliner Härtefallkommission vorgetragen werden, der der Beauftragte angehört.
Spätaussiedler
Im Juli 2002 wurde das Aufgabenspektrum der Dienststelle um die Zuständigkeit für Grundsatzfragen der sozialen und gesellschaftlichen Integration von Spätaussiedlern erweitert. Auch diese Zuwanderergruppe hat heute bei ihrer Integration mit erheblichen Problemen zu kämpfen.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Beauftragte für Integration und Migration wirbt in der Öffentlichkeit für Integration, Offenheit und Verständigungsbereitschaft und liefert deutschen und nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern wichtige Informationen. Ein Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, migrationspolitische Grundsätze und Entscheidungen darzustellen und über rechtliche Grundlagen zu informieren. Veranstaltungen und Öffentlichkeitskampagnen sollen die Selbstverständlichkeit des „Miteinander“ von deutschen und nichtdeutschen Berlinerinnen und Berlinern zu vermitteln, aktuelle Themen und Konfliktfälle aufgreifen und ein Diskussionsforum zu Integrationsfragen bieten. Dazu gehört die Veranstaltungsreihe „Under construction – Einwanderungsstadt Berlin“. Besuchergruppen haben die Möglichkeit, sich in der Dienststelle über aktuelle Fragen der Integrationspolitik und die Situation der Berliner Migranten-Communitys zu informieren.

Kontakt

Der Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
Potsdamer Straße 65
10785 Berlin - Mitte
Telefon: (030) 9017-2351
Telefax: (030) 9017-2320

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