Drogen- und Suchtpolitik verbindet und koordiniert verschiedene Politikbereiche miteinander: Gesundheits-, Jugend- und Sozialpolitik, aber auch Innen- und Rechtspolitik. Dementsprechend vielfältig sind ihre Aufgaben. Gesellschaftspolitische Aufgabe von Drogen- und Suchtpolitik ist es, den Zusammenhang zwischen gesellschaftlichen Verhältnissen und Sucht zu thematisieren.
Sie setzt sich damit auseinander, inwieweit die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen suchtfördernd sind und wie Abhilfe geschaffen werden kann. Gesundheitspolitisch soll sie der Bevölkerung eine kritische Haltung zum Suchtmittelkonsum vermitteln. Abhängigen bietet sie umfassende Beratungs-, Behandlungs- und Rehabilitationschancen.
Jugend- und familienpolitisch ist die Drogen- und Suchtpolitik dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Risiken und Gefahren des Suchtmittelkonsums verpflichtet. Sie stützt die suchtpräventive Funktion der Familie und fördert die Suchtprävention in Schulen und Jugendeinrichtungen. Sozialpolitisch verfolgt sie das Ziel, die Chancen auf soziale Teilhabe und Wiedereingliederung für Suchtmittelabhängige zu verbessern. Sicherheitspolitisch hat sie die Aufgabe, das Drogenangebot zu reduzieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten
Die Berliner Drogen- und Suchtpolitik ruht auf vier Säulen:
Ungefähr jede siebte Bürgerin bzw. jeder siebte Bürger Berlins ist von Suchtmittelmissbrauch oder Suchtmittelabhängigkeit betroffen, entweder selbst oder als Familienmitglied. Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 185.000 Menschen in Berlin Alkohol missbrauchen oder bereits abhängig sind, ca. 370.000 Menschen trinken riskant Alkohol. Ungefähr 135.000 Menschen haben einen problematischen Medikamentenkonsum. Ca 165.000 Menschen konsumieren aktuell illegale Drogen, der größte Teil Cannabis und ca. 15.000 Menschen sind von Cannabis abhängig. Von Opiaten sind ca. 8000 bis 10.000 Menschen in Berlin abhängig. 2009 hatten wir 155 Drogentote zu beklagen.
Abhängigkeit verursacht großes persönliches und familiäres Leid sowie hohe gesellschaftliche Kosten für die Behandlung und Behebung von Folgeschäden. Tragende Säule der Berliner Drogen- und Suchtpolitik ist daher die Prävention. Suchtprävention bietet die Chance, bereits bei den Ursachen für eine Suchterkrankung anzusetzen und eine Abhängigkeitsentwicklung im Vorfeld zu verhindern. Die Angebote der Berliner Suchtprävention sind breit gefächert und ermöglichen es dadurch, unterschiedlichste Zielgruppen anzusprechen und zu erreichen.
Die Berliner Suchthilfe sorgt dafür, dass von Sucht betroffene Menschen und ihre Angehörigen Hilfe bekommen, die ihrer individuellen Situation möglichst gerecht wird, sei es Beratung und Unterstützung beim Ausstieg oder schlicht Hilfe zum Überleben.
Um diese Hilfen ohne lange Wartezeiten und wohnortnah anbieten zu können, wurde die ambulante Suchthilfe in Berlin regionalisiert. Das heißt, es gibt sechs regionale Suchthilfedienste in Berlin und in jedem Bezirk arbeitet mindestens eine Suchtberatungsstelle mit regionalem Versorgungsauftrag.
