Seit dem Jahre 1977 hält das Land Berlin ein spezielles Programm zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs vor, das durch die Drogenbeauftragte des Landes Berlin koordiniert und umgesetzt wird.
Das Programm beinhaltet fünf Ansatzpunkte, die die folgenden Bereiche umfassen:
Mit der Änderung der Geschäftsverteilung des Senats im März 1996 übernahm die Drogenbeauftragte die Koordinationsfunktion für alle Suchtangelegenheiten einschließlich der Suchtprävention. Damit wurde die Trennung der Zuständigkeiten nach der Legalität bzw. der Illegalität der Drogen überwunden. Der Koordinierungsbedarf beschränkt sich dabei nicht nur auf die Begleitung einer Vielzahl fachlicher Belange von freien Trägern im Sucht- und Drogenbereich; so werden auch Abstimmungsnotwendigkeiten auf Hauptverwaltungsebene und mit den Bezirken in den Grundsatzfragen der Versorgung Suchtkranker und der Bedarfsplanung erforderlich. Die Förderung von Maßnahmen freier Träger im Bereich der Prävention und Drogenhilfe fallen ebenso in diesen Aufgabenbereich. Ambulante Hilfen werden ergänzt durch Angebote der Prävention, der stationären und komplementären Hilfen und bilden mit diesen gemeinsam ein durchlässiges, am individuellen Hilfebedarf orientiertes Verbundsystem.
Seit Oktober 2005 verfügt Berlin über eine zentrale Fachstelle für Suchtprävention
, die in freier Trägerschaft die vorhandenen suchtpräventiven Ressourcen bündeln, vernetzen und damit die gesamtstädtische Wirkung von Suchtprävention stärken wird.
Über die zentrale Koordinationsfunktion innerhalb Berlins hinaus wird vom Land Berlin auch eine Beteiligung an den nationalen und internationalen Aktivitäten erwartet. Zur besseren Koordinierung regionaler, länderspezifischer Drogenpolitik und Drogenhilfe, der Koordination zwischen Bund
und Ländern sowie innerhalb der Europäischen Union
ist die Drogenbeauftragte in verschiedenen Gremien vertreten. Zu nennen wäre hier die Zusammenarbeit der Drogenbeauftragten der Bundesländer zu fachspezifischen Fragen. Selbstverständlich gehört dazu auch die Zusammenarbeit mit bundesweit tätigen Organisationen, z.B. der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren
, dem Fachverband Drogen und Rauschmittel
etc. sowie anderen großen gesellschaftlichen Organisationen und die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene u.a. mit der Weltgesundheitsorganisation
und ihren Organen.
