Berichte über die Tätigkeit des Landesbeauftragten für die Menschen mit Behinderung mehr »
Berichte über die Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Berlin mehr »
Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Zwischenbericht
Grundlage für diesen Bericht war der Beschluss des Abgeordnetenhauses in seiner 46. Sitzung am 30.04.2009:
„Der Senat wird aufgefordert, einen Bericht über die Umsetzung der U N-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erarbeiten und darin zu berichten, bei welchen Gesetzen und Regelungen Änderungen erforderlich sind. Darüber ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31.3.2010 zu berichten.“
(Drucksachen Nr. 16/2109, 16/2293)
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10 Behindertenpolitische Leitlinien des Landes Berlin zur nachhaltigen Umsetzung der UN - Behindertenrechtskonvention bis zum Jahr 2020
Nach dem Vorliegen des ersten Berichts zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen - Zwischenbericht folgte eine weitere Befassung im Abgeordnetenhaus. Der Ausschuss für Integration, Arbeit, berufliche Bildung und Soziales hat in seiner 64. Sitzung am 04.11.2010 Folgendes beschlossen:
„Nach Aussprache kommt der Ausschuss auf Antrag der Fraktion der S P D und der Linksfraktion überein, diesen Aktions- und Maßnahmenplan in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 16. Juni 2011 zu besprechen. Der Ausschuss erwartet, dass der Aktions- und Maßnahmenplan bis zu diesem Termin vorliegt.“
Der Hauptausschuss hat in seiner 104. Sitzung am 11. Mai 2011 Folgendes beschlossen:
„Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 22. Juni 2011 die von den Senatsverwaltungen eingereichten Konkretisierungen mit Umsetzungs- und Handlungsbedarf für den Aktions- und Maßnahmenplan zur Umsetzung der U N-Konvention für Menschen mit Behinderungen vorzulegen.“
(Drucksachen Nr. 16/2109, 16/2293, 16/3531 und 16/4041)
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Anlage zu den 10 Behindertenpolitische Leitlinien
Ein weiterer Bestandteil des Aktions- und Maßnahmeplans ist die als Anlage beigefügte Aufstellung von Maßnahmen, deren Umsetzung in einem kurz- und mittelfristigen Zeitrahmen angestrebt wird.
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Disability Mainstreaming in Berlin - Das Thema Behinderung geht uns alle an
Das Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft hat die Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Berlin) – vertreten durch den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung - durchgeführt.
Die gedruckte Fassung der Studie „Disability Mainstreaming in Berlin – das Thema Behinderung geht alle an” können Sie in Form einer Broschüre gegen eine Schutzgebühr von 6,-€ per Mail unter info@imew.de oder unter der Telefonnummer 030-29381770 bestellen. laden »
Der Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderung und ihrer Teilhabe in Berlin wird von der Fachabteilung für Soziales veröffentlicht.
Informationen zu Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstätten für behinderte Menschen) sowie Berufliche Qualifikation und Integration (ESF) werden von der Fachabteilung Soziales veröffentlicht:
Behinderte Menschen - Berufliche Integration.