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Enthüllung der Informations-Stele für die Opfer der Euthanasiepolitik der Nazis

Die Rede im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Schmitz,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Steinbach,
verehrte Frau Falkenstein,
meine Damen und Herren,


Ich freue mich sehr, dass wir heute mit der Info-Stele ein weiteres Zeichen des Gedenkens für die Opfer der Euthanasiepolitik der Nazis hier an der Tiergartenstraße 4 setzen.

Warum ist das so wichtig?

Ich glaube, dass wir uns mit der Aufarbeitung der Euthanasiegeschichte besonders schwer getan haben und es noch immer tun. Zunächst ist auffällig, dass die Beschäftigung mit diesem Thema erst sehr spät einsetzte. Und trotz inzwischen vorliegender ausgezeichneter Recherchen, Analysen und historischer Darstellungen, scheint dieses Kapitel der deutschen Geschichte auch weiterhin eher im Hintergrund, im Verborgenen zu bleiben. Dieser unscheinbare Ort hier - jahrzehntelang nichts als eine Bushaltestelle - ist ein treffendes Beispiel dafür.

Es ist ein wunder Punkt in unserer Gesellschaft, der nicht verheilen will. Wunder Punkt insofern, als das, was sich hinter dem Begriff „Euthana-sie“ verbirgt, keinesfalls eine Erfindung der Nazis war, sondern das Denken der neueren deutsche Geschichte insbesondere des 19. und 20 Jahrhunderts - übrigens nicht nur der deutschen - durchzogen und geprägt hat und auch bis heute nicht erledigt oder bewältigt ist.

Das Hauptproblem liegt aus meiner Sicht darin, dass es keine klare, konsequente, eindeutige, ungeteilte Ablehnung des Euthanasiegedankens in unserer Gesellschaft gibt - früher wie heute. Oder mit anderen Worten: Es existiert eine tief verwurzelte unterschwellige, latente Zustimmung oder zumindest Duldung, die sicher kaum jemand offen zugeben wird, die aber dennoch vorhanden ist. Sie geht einher mit der ebenso tief verwurzelten Furcht vor eigener schwerer Krankheit oder Behinderung - ein Zustand, vor dem viele Menschen mehr Angst haben als vor dem Tod - jedenfalls sagen sie das, solange sie nicht betroffen sind.

Wir wissen heute, dass die Krankenmorde in Anstalten auch nach 1945 z.T. noch Jahre weitergingen. Die Nahrungsmittel waren knapp - da ließ man eben Patienten in großer Zahl verhungern. Da war wenig Unrechtsbewusstsein. Kaum einer nahm Anstoß daran.

Zur selben Zeit formierte sich das demokratische Deutschland mit dem Grundgesetz als einer der besten Verfassungen aller Zeiten. Aber dennoch ist die Frage berechtigt, weshalb Behinderung in Artikel 3 Abs. 3 Grundgesetz bei der Aufzählung der Benachteiligungsverbote keine Erwähnung fand. Dort hieß es bis 1994: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen bevorzugt oder benachteiligt werden.“

Natürlich war dies im Wesentlichen eine Antwort der Verfassung auf die Unterdrückung und Verfolgung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch den nationalsozialistischen Staat. Warum die behinderten Menschen hier nicht berücksichtigt wurden, die doch in ganz besonderer Weise der Repression bis hin zur systematischen Vernichtung ausgesetzt waren, kann - bei allem Respekt vor den Müttern und Vätern des Grundgesetzes - eigentlich nicht anders beantwortet werden, als dass diese Verbre-chen an kranken und behinderten Menschen nicht wirklich als Unrecht im allgemeinen Bewusstsein der Menschen wahrgenommen wurden.

Wen stört es, dass eine große Klinik in Berlin den Namen Karl Bonhoeffers trägt, der nachweislich an der Umsetzung der sog. Erbgesundheitsgesetze von 1934 als Gutachter bei Zwangssterilisationen beteiligt war?

Ich fürchte, dass es eine latente Zustimmung zum Euthanasiegedanken schon immer in unserer Gesellschaft gab und immer noch gibt: Ganz typisch z.B. die Reaktion auf den aktuell in der Presse diskutierten Fall von Hilfe zum Selbstmord durch den ehemaligen Hamburger Senator Kusch. Die Empörung und Kritik daran enthält oft den Hinweis, dass die Frau ja noch nicht einmal krank oder behindert gewesen sei … Ich frage umgekehrt: Wäre es denn dann in Ordnung?

Es verwundert nicht, dass, wenn es in der Frage der Krankenmorde nie ein wirkliches Unrechts- und damit verbundenes Schuldbewusstsein gegeben hat, dass heute - immer noch und wieder - über Euthanasie mehr oder weniger offen diskutiert und nachgedacht wird - nicht nur am Biertisch, sondern vielmehr - und das ist viel gefährlicher - in hochwissenschaftlichen Zirkeln an Hochschulen und Universitäten. Unter der Forderung nach Freiheit der Wissenschaften werden heute bereits wieder alle Grenzen des menschlichen Lebens in Frage gestellt - insbesondere am Lebensanfang und am Lebensende, aber auch im Falle schwerster Behinderungen, Demenz oder Wachkoma.
Wir beobachten eine gegenläufige Entwicklung. Auf der einen Seite gibt es die neue Behindertenpolitik mit dem Ziel von Selbstbestimmung,

Gleichstellung und gesellschaftlicher Teilhabe - untersetzt mit einer sehr fortschrittlichen Gesetzgebung die auch umgesetzt wird. Andererseits verlieren wir als behinderte Menschen, was die ethischen Grundsatzfragen unseres Zusammenlebens betrifft, ständig schleichend an Terrain. Die Diskussionen verlaufen nach den großen Protesten in früheren Jahren heute eher im Verborgenen. Man hört nicht viel, aber man muss sich schon Sorgen machen, wenn z. B. Verfassungsjuristen über eine neue Definition von Menschenwürde nachdenken.

Dies alles macht es so außerordentlich wichtig, dass hier endlich eine deutlich sichtbare Mahn- und Gedenkstätte für die Opfer der Euthanasiepolitik entsteht, dass ein deutliches Zeichen gesetzt wird gegen jede Verletzung der Menschenwürde und für das in jeder Hinsicht uneingeschränkte Recht auf Leben. Die Menschenwürde ist unantastbar, unteilbar und nicht relativierbar. Diese Botschaft wird auch von der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen getragen und gestützt und lässt uns ein wenig hoffen.

So wichtig das Vorhaben also ist, hier eine zentrale Mahn- und Gedenk-stätte für die Opfer der Euthanasiepolitik zu schaffen, so schwierig ist es auch.
Es hat ja schon mehrere Versuche gegeben, die immer wieder scheiterten. Der Hauptgrund für das Scheitern liegt - glaube ich - darin, dass wir uns nie richtig einig waren. Da ging es um unterschiedlich verwendete Begriffe, da ging es um die Gewichtung der verschiedenen Opfergruppen, um Sinn und Zweck eines Mahnmals überhaupt. Es ging um die Frage: Soll an diesem Ort nur der Euthanasieopfer oder aller Opfer der sog. Erbgesundheitsgesetze gedacht werden? Manch einer stört sich daran, dass dies hier ein Täterort ist und möchte lieber die authentischen Orte des Leidens der Menschen als Gedenkstätten erhalten usw. usw. Dazu kommen Streitereien zwischen verschiedenen Gruppierungen, die sich gegenseitig das Recht absprechen, für die Euthanasieopfer einzutreten usw.

Diese Unstimmigkeiten müssen wir überwinden. Wenn wir hier an der Tiergartenstraße 4 einen würdigen Ort des Gedenkens, des Mahnens und der Information schaffen wollen, müssen wir alle an einen Tisch holen, müssen wir alle zu Wort kommen lassen und müssen wir uns vor allem Zeit nehmen. Die heute errichtete Stele ist sozusagen ein Platzhalter für eine spätere bessere Gestaltung dieses Ortes, an der wir alle gemeinsam weiter arbeiten wollen.

Vielen Dank!