Das Aufgabenfeld des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung (LfB) liegt primär in der Umsetzung und Einhaltung des Berliner Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGBG). Dieses LGBG hat die „Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung“ zum Ziel.
Demnach setzt sich der LfB für die Einhaltung des LGBG und somit gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ein.
Der LfB ist immer dann der richtige Ansprechpartner, wenn Bürgern Fälle von Diskriminierung auffallen und / oder ihnen widerfahren, die von allgemeiner Natur sind. Diskriminierungen von allgemeiner Natur zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine breite Wirkung haben und viele Menschen mit Behinderung betreffen.
Bei Einzelfragen wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Gesundheit und Soziales und / oder an die jeweiligen Bezirksbehindertenbeauftragten.
Kraftfahrzeughilfe
Wenn ein Kraftfahrzeug infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten (§ 20 SchwbAV).
Integrationsämter
Steuerbefreiung / -ermäßigung
Menschen mit Behinderung können sich von der KfZ-Steuer befreien lassen oder eine Ermäßigung erhalten.
Ob eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung erfolgen kann, hängt von dem Grad der Behinderung ab.
Der Antrag sowohl für die Kfz-Steuerbefreiung oder für die Kfz-Steuerermäßigung als auch der Wechsel von der Freifahrt zur Kfz-Steuerermäßigung darf ausschließlich beim Finanzamt Pankow/Weißensee eingereicht werden.
Finanzamt Pankow/Weißensee
Parkplatzreservierung für Inhaber von Ausnahmegenehmigungen
Schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung („aG“) oder Blinden („Bl“) kann unter bestimmten Voraussetzungen ein persönlicher Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Wohnung oder Arbeitstätte eingerichtet bzw. reserviert werden.
Für die Einrichtung eines Parkplatzes in unmittelbarer Nähe der Wohnung ist das Tiefbauamt des jeweiligen Bezirksamtes zuständig, das nach telefonischer Anfrage einen Antrag zuschickt.
LAGeSo - Informationen u.a. zur Parkplatzreservierung
Schulverzeichnis von Schulen mit besonderen Förderschwerpunkten
Viele Berliner Schulen haben besondere Förderschwerpunkte für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Ein entsprechendes Schulverzeichnis stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Berliner Schulen
Studienberatung
Eine Beratung für behinderte und chronisch kranke Studienbewerber und Studierende bietet das Studentenwerk Berlin
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Um gleich zu Studienbeginn die erforderlichen Bedingungen zu klären, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit der „Beratungsstelle für behinderte und chronisch kranke Studierende“ sowie mit den jeweiligen Behindertenbeauftragten der Hochschulen Kontakt aufzunehmen.
Beauftragte für behinderte Studierende an der FU Berlin
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Beauftragte für behinderte Studierende an der TU Berlin
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Beauftragte für behinderte Studierende an der HU Berlin
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