Dem „Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ von 1966 zufolge kann diese Form der Diskriminierung als Unterscheidung, Ausschluss, Beschränkung oder Bevorzugung definiert werden, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.
Rassistische Diskriminierung richtet sich auf die wahrgenommene Hautfarbe von Menschen oder ihre äußere Erscheinung, sie kann sich auch auf eine (zugeschriebene) ethnische Herkunft, eine Nationalität, einen Migrationshintergrund, eine Sprache, eine Religion oder Weltanschauung richten, insofern sich diese mit Ausgrenzungen und Abwertungen verbinden, die in einer vermeintlichen wesensmäßigen Minderwertigkeit begründet werden.
Der Berliner Senat setzt sich aktiv gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung ein und verfolgt zahlreiche Aktivitäten, um Rassismus zu bekämpfen.
• Landesaktionsplan gegen Rassismus und ethnische Diskriminierung
• Europäische Städtekoalition gegen Rassismus
• Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus