Gewinnerbild des Plakatwettbewerbs der Landeskommission "Berlin gegen Gewalt"
Jegliche Form von Rassismus, Rechtsextremismus und Antisemitismus stellt eine besonders schwere Form von Diskriminierung dar. Durch die damit verbundene Verletzung der Menschenwürde werden Einzelpersonen oder ganze Gruppen diskriminiert. Auch nehmen rechtsextreme, rassistische und antisemitische Straftaten in den letzten Jahren zu. Neben der juristischen Verfolgung solcher Straftaten geht der Senat auf folgenden Wegen dagegen vor:
- Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus (Prävention, Opferberatung, Stärkung der Zivilgesellschaft). Hierüber werden auch Beratungsprojekte aufgeführt, an die sich betroffene Bürger/innen direkt wenden können. Mehr dazu …
- Beitritt Berlins zur Städtekoalition gegen Rassismus und Diskriminierung (UNESCO-Initiative) mit der Selbstverpflichtung, Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung zu ergreifen und präventiv tätig zu werden und zu dokumentieren, dass Berlin keinen Rassismus duldet. Hier die Beitrittserklärung und Selbstverpflichtung im Wortlaut.
- Unter der Schirmherrschaft des Berliner Integrationsbeauftragten ist die bundesweite "Kampagne für Vielfalt - gegen Diskriminierung, Antisemitismus, Antiziganismus" gestartet worden. Getragen wird die Kampagne von den RAA Berlin und Essen, der Amadeu Antonio Stiftung und dem Netzwerk „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage“